Versicherungsfragen Klare Regeln im Arbeitsschutz

Berlin · () Sicherheitsschuhe sind in vielen Branchen Pflicht. Berufstätige können die Schuhe aber nicht mit beliebigen Einlagen kombinieren. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.

Es dürfen lediglich Einlegesohlen verwendet werden, die der Hersteller vorschreibt. Nur so blieben die Sicherheitseigenschaften bestehen. Grundsätzlich unterscheidet man Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe, erklärt die DGUV.

(dpa)
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