Versicherungsfragen Klare Regeln im Arbeitsschutz
Berlin · () Sicherheitsschuhe sind in vielen Branchen Pflicht. Berufstätige können die Schuhe aber nicht mit beliebigen Einlagen kombinieren. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
31.01.2020
, 20:03 Uhr
Es dürfen lediglich Einlegesohlen verwendet werden, die der Hersteller vorschreibt. Nur so blieben die Sicherheitseigenschaften bestehen. Grundsätzlich unterscheidet man Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe, erklärt die DGUV.