Arbeitsrecht Pflege-Auszeit per Gesetz geregelt

Berlin · () Wer Angehörige pflegt, kann bei der Arbeit vorübergehend aussteigen oder kürzertreten, erklären Unfallkasse Berlin und die Aktion „Das sichere Haus“. Dafür gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, je nach Dauer der Pflege und Größe des Arbeitgebers.

(dpa)
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