Zusatzleistungen für Arbeitnehmer Vorteile für Berufstätige können sich lohnen

München/Hamburg · Die Palette der Zusatzleistungen, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bieten können, ist groß. Aber haben Mitarbeiter was davon?

 In der Gesamtbetrachtung lohnt sich eine gute Kantine für Arbeitnehmer oft besonders.

In der Gesamtbetrachtung lohnt sich eine gute Kantine für Arbeitnehmer oft besonders.

Foto: dpa-tmn/Mascha Brichta

() Mit Zusatzleistungen wollen Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels Mitarbeiter anlocken, motivieren und letztendlich langfristig an sich binden. Oft wollen die Arbeitgeber schon in Stellenanzeigen damit punkten. Sie stellen den Bewerbern einen Firmenwagen, Mitarbeiterrabatte oder ein Tablet auch zur privaten Nutzung in Aussicht. Bewerber sollten sich aber nicht blenden lassen.

„Wichtig ist, angebotene Zusatzleistungen auf den persönlichen Nutzen hin zu überprüfen“, sagt Silvia Hänig. Die Chefin der Münchner Kommunikationsberatung ikom ist Sprecherin des Bundesverbands der Personalmanager (BPM) in Berlin. Wer etwa in der Produktion eines Unternehmens tätig ist, für den können unternehmensinterne Trainingsprogramme zum Ausgleich oder Betriebssport ganz allgemein reizvoll sein. „Das muss aber nicht unbedingt so sein, denn manch einer will nach Feierabend schlicht seine Ruhe haben“, sagt Hänig.

Ähnlich ist es mit einem Betriebskindergarten: „Was bringt einem eine solche Einrichtung, wenn man gar keine Kinder hat?“ Es gibt Arbeitnehmer, die es schätzen, jeden Tag in der Firma in eine Schale mit frischem Obst greifen zu können oder sich kostenlos Kaffee oder Wasser zu nehmen. „Solche Benefits bringen aber wenig, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel den Mitarbeitern überhaupt nicht zugewandt ist“, sagt Ute Gietzen-Wieland, Business- und Mental-Mentorin in Bielefeld. Dann, fügt sie hinzu, „reißt es auch der Obstkorb nicht heraus.“ Ein Firmenwagen ist nicht unbedingt von Nutzen, wenn der Arbeitnehmer in einer Großstadt lebt und ohnehin lieber den öffentlichen Personennahverkehr nutzt, weil er dann nicht im Stau stehen muss und die Fahrtzeit mit Lesen oder Arbeiten ausfüllen kann. Sinnvoll kann es dagegen für einen Arbeitnehmer sein, wenn er mit dem Auto, egal, ob mit einem Firmenwagen oder mit dem Privat-Pkw, zur Arbeit kommt und sein Arbeitgeber ihm kostenlos einen Parkplatz zur Verfügung stellt. Darauf weist Hanne Bergen, Karriere-Coach in Hamburg, hin. Eine solche Zusatzleistung könnten beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vertraglich vereinbaren. „Klassische Benefits dagegen sind in aller Regel nicht Bestandteil des Vertrags“, erklärt Bergen. Der Arbeitgeber gewährt sie, ist dazu aber nicht verpflichtet. Er kann sie, zum Beispiel in wirtschaftlich schlechten Zeiten, jederzeit einstellen.

Generell profitieren die Arbeitgeber oft selbst von den Zusatzangeboten. Sie sorgen nicht nur für motivierte Mitarbeiter, sondern sparen zudem Geld. Denn diese freiwilligen Zugaben sind in vielen Fällen mit Abstand günstiger als eine Lohn- oder Gehaltserhöhung, weil es sich dabei um steuerfreie Vorteile handelt.

Nach dem Einkommensteuergesetz sind die monatlichen Sachbezüge von bis zu 44 Euro pro Mitarbeiter abgabenfrei. Steuerlich begünstigt ist die Zuwendung des Arbeitgebers an den Beschäftigten aber nur dann, wenn sie nicht als Bargeld ausgezahlt wird, sondern beispielsweise als Gutschein.

Bewerber können bei Vorstellungsgesprächen ihre persönlichen Wünsche in Sachen Zusatzleistungen äußern. „Eine Forderungshaltung bringt aber nichts, denn Privilegien muss man sich verdienen“, sagt Mentorin Ute Gietzen-Wieland. Die beste Zusatzleistung sei eine offene, faire und wertschätzende Unternehmenskultur mit transparenten Entscheidungswegen, sagt Hanne Bergen.

(dpa)
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