Leser-reporter Leser verärgert über teuren Schulbustransport

Gonnesweiler · Als ungerecht und reformbedürftig bezeichnet der Vater zweier schulpflichtiger Kinder das Wabensystem bei den Schulbus-Linien.

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Foto: SZ

Ein Familienvater aus Gonnesweiler ist verärgert über die teuren Schulbus-Linien. Den Grund dafür, dass er pro Jahr 1000 Euro mehr für den Schülertransport von zwei Kindern zahlen muss, sieht er in der überalterten Wabenstruktur. Im konkreten Fall will der Leser-Reporter im Zusammenhang mit dem Schülertransport im Landkreis St. Wendel auf Umstände hinweisen, „die finanziell teilweise stark belastend und in ihrer Ausgestaltung ungerecht und unbefriedigend sind“. Vergleichsweise müssten Eltern aus Rheinland-Pfalz, deren Kinder ebenfalls die Gemeinschaftsschule Nohfelden-Türkismühle besuchen, für den Transport keinen Cent zahlen.

Die Kartenpreise im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) basieren auf dem Waben-System. Das funktioniert so: Das Land ist in viele kleine Waben aufgeteilt. Der jeweilige Fahrpreis richtet sich danach, wie viele Waben auf dem Weg von A nach B durchfahren werden. Beim vom Leser-Reporter bemängelten Fall bedeutet dies, dass ein Kind mit Wohnort in Nohfelden-Gonnesweiler und Schulstandort in Nohfelden-Türkismühle zwei Waben durchfährt, bei einer Entfernung von lediglich 3000 Metern (Distanz Bushaltestelle – Schulzentrum Türkismühle). Hinter Gonnesweiler endet die Wabe 643 und Türkismühle liegt bereits in der Wabe 642. „Trotz der geringen Entfernung wird ein Ticket der Preiskategorie zwei fällig. Bei zwei Kindern wird hierdurch je nach Schulstandort im Jahr ein Betrag von mehr als 1000 Euro fällig“, beschwert sich der Leser-Reporter. Verglichen mit der Preisgestaltung innerhalb der Großwabe Saarbrücken, hier gelte für einen erheblich größeren Bereich die Preiskategorie 0, sei das eine Frechheit. „Mit anderen Worten: der Schülertransport auf dem Land subventioniert den ÖPNV in der Großregion Saarbrücken“, moniert er.

Im Landkreis St. Wendel werden die Linien von Saar-Mobil bedient, deren Geschäftsführer Arne Bach weist die Behauptung einer Subventionierung des Leser-Reporters zurück: „Das Geld, das im Landkreis St. Wendel für eine Fahrkarte bezahlt wird, bleibt auch im Landkreis.“ Allerdings kann er den Ärger des Familienvaters wegen der Waben-Struktur durchaus nachvollziehen. „Dass der Wabenplan Schwächen hat, wissen wir zur Genüge“, stellt der Saar-Mobil-Geschäftsführer fest.

Dennoch: Für den Leser-Reporter ist es ein Unding, dass ein Ticket für die kurze Strecke von Gonnesweiler nach Türkismühle (47,67 Euro) ihn teurer komme, als eine Fahrt durch die Großwabe zwischen Saarbrücken und Völklingen (39,67 Euro). „Das System ist völlig überaltert, längst aus der Mode gekommen“, sagt er mit einer Portion Galgenhumor. Für den Schülertransport müssten überhöhte Preise gezahlt werden und auf der anderen Seite gebe es seit Januar vom Landkreis St. Wendel auf Initiative von Landrat Udo Recktenwald (CDU) 50 Prozent Rabatt auf das Seniorenticket des Saar VV. „Da sieht man doch, was möglich ist“, meint der Leser-Reporter.

Für zwei Waben (wie bei dem von ihm bemängelten Schülertransport) bezahlen die Senioren unterm Strich 30,30 Euro im Monat statt bislang 60,60 Euro. Dazu betont der Landrat in einer Pressemitteilung: „Ein attraktives, bezahlbares ÖPNV-Angebot gehört vor allem im ländlichen Raum zur Daseinsvorsorge“. Doch auch Recktenwald weiß: „Eine Reform der Tarif- und Wabenstruktur ist überfällig“. Diesbezüglich teilt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr auf Nachfrage der Saarbrücker Zeitung mit: „Es ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung, den saarländischen ÖPNV und damit auch die Waben-und Tarifstruktur zu überarbeiten“, heißt es in der Pressemitteilung. Ende des vergangenen Jahres sei dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. „Bevor ein konkreter Maßnahmenkatalog vereinbart werden kann, muss allerdings eine umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung des Tarif- und Wabensystems erfolgen. Bei diesem Reformprozess wird die Landesregierung die Bedürfnisse von Familien mit schulpflichtigen Kindern in besonderem Maße berücksichtigen“, heißt es weiter.

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