2011 noch kein Baden in der Nied

Rehlingen-Siersburg. Auch 2011 wird es heißen: Baden in der Nied ist verboten. Ein Problem ist die Kläranlage im lothringischen Gerstlingen. "Wenn die Kläranlage in Betrieb ist und alle Ortschaften, die an der Nied liegen, an die Anlage angeschlossen sind, sind wir einen Schritt weiter", erläutert Martin Silvanus, Bürgermeister von Rehlingen-Siersburg

Rehlingen-Siersburg. Auch 2011 wird es heißen: Baden in der Nied ist verboten. Ein Problem ist die Kläranlage im lothringischen Gerstlingen. "Wenn die Kläranlage in Betrieb ist und alle Ortschaften, die an der Nied liegen, an die Anlage angeschlossen sind, sind wir einen Schritt weiter", erläutert Martin Silvanus, Bürgermeister von Rehlingen-Siersburg. Denn die Gemeinde will, dass die Nied wieder die Qualitätsanforderungen als europäisches Badegewässer erfüllt.Seit 2004 muss das Gesundheitsamt in Saarlouis jedes Jahr ein Badeverbot aussprechen, weil die Nied zu stark mit Keimen belastet ist. Welchen Belastungsgrad es geben darf, ist in der europäischen Badegewässer-Richtlinie festgelegt. Und die sind sehr streng. Die Wasserqualität der Nied sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen, meint Bürgermeister Silvanus. Wenn die Kläranlage in Gerstlingen in Betrieb ist, rechnet er mit weiteren Verbesserungen. Dann kann außerdem nachgewiesen werden, dass alles technisch Mögliche getan wurde, damit die Nied nicht verunreinigt wird. Auch eine Bedingung, um der Richtlinie zu entsprechen.

Vor allem aber muss die Wasserqualität stimmen. Das Gesundheitsamt zieht alle vier Wochen Wasserproben. Parallel dazu hat die Gemeinde im August 2010 das Wasserkontrolllabor der Energis am Kraftwerk Ensdorf mit einer eigenen Testreihe beauftragt. Entscheidend sind vor allem die Werte für Keime und Darmbakterien. Zusätzlich geprüft wird nach starkem Regen. Denn dann würde Abwasser durch die Regenüberläufe in die Nied gespült. Die Gemeinde vermutet, dass die Grenzwerte deshalb nur nach starkem Regen überschritten werden. Kann das bewiesen werden, wäre das das erhoffte Schlupfloch. Denn die Richtlinie sieht nach Angaben von Gerhard Müller vom Umweltamt der Gemeinde vor, dass das Badeverbot auf bestimmte Tage beschränkt werden kann, wenn die Verkeimung eine eindeutige Ursache hat und nicht länger als 72 Stunden anhält. Die Gemeinde hofft, den Beweis bis 2012 führen zu können.

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