Bahnlog bleibt in Kirkel

Kirkel · Nun liegt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis schriftlich vor. Demnach ist die Gemeinde Kirkel mit ihrer Klage gegen die Firma Bahnlog gescheitert. Eine Revision wird nicht zugelassen. Der Kirkeler Gemeinderat wird darüber entscheiden müssen, ob man womöglich doch noch bis vors Bundesverwaltungsgericht geht.

 Eine Gleisabzweigung vom Homburger Hauptbahnhof führt direkt zum Bahnlog-Gelände. Auf dieser Schiene werden Güter aus der ganzen Welt nach Kirkel transportiert. Kein Wunder, dass das wirtschaftliche Potenzial dieses Bahn-Anschlusses auf dem Gelände ausgeschöpft wird. Foto: Bahnlog

Eine Gleisabzweigung vom Homburger Hauptbahnhof führt direkt zum Bahnlog-Gelände. Auf dieser Schiene werden Güter aus der ganzen Welt nach Kirkel transportiert. Kein Wunder, dass das wirtschaftliche Potenzial dieses Bahn-Anschlusses auf dem Gelände ausgeschöpft wird. Foto: Bahnlog

Foto: Bahnlog

Sowohl die Gemeinde Kirkel als auch der BUND, die beide im Fall der Firma Bahnlog als Kläger gegen die Landesbehörden aufgetreten waren, sind mit ihrer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis gescheitert, eine Revision wird nicht zugelassen.

Darüber informierte gestern das Oberverwaltungsgericht in einer schriftlichen Mitteilung. Die Gemeinde Kirkel als auch der BUND hatten parallel gegen saarländische Behörden geklagt. Der BUND warf den saarländischen Behörden vor, nicht gegen die Aktivitäten der Kirkeler Gleisbau- und Logistikfirma Bahnlog vorzugehen, die nach Ansicht des BUND die Umwelt schädigen.

Die Klage der Gemeinde Kirkel hatte das Ziel, das Wirtschaftsministerium zu verpflichten, bestimmte von der Firma Bahnlog genutzte Grundflächen des ehemaligen "Gleisbauhofs Homburg/Saar" am Standort Kirkel von Bahnbetriebszwecken freizustellen, schreibt das Gericht. Im Klartext: Die Gemeinde wollte Bahnlog aus Kirkel weghaben.

Das betroffene Gelände gehörte einst zum ehemaligen "Zollbahnhof Homburg" und wurde nach dem Anschluss des Saarlandes an die Bundesrepublik von der ehemaligen Deutschen Bundesbahn als sogenannter "Gleisbauhof" bis in die 1990er Jahre genutzt.

In den Jahren 2003/2004 übernahm die Firma Bahnlog den Umschlag, die Lagerung und Aufarbeitung von Oberbaustoffen (Schienen und Schwellen) sowie die Materialver- und -entsorgung von Gleisbaustoffen.

Das Oberverwaltungsgericht hat nun in seiner Entscheidung ausgeführt, dass die Grundstücke der Firma Bahnlog bereits in der Vergangenheit zu Bahnbetriebszwecken genutzt worden seien und damit als "formlos gewidmet anzusehen seien". Die Voraussetzungen für eine Freistellung der Grundstücke von Bahnbetriebszwecken lägen nicht vor.

Mit anderen Worten: Es liegt nach Ansicht des Gerichts kein ausreichender Grund vor , warum Bahnlog die seit jeher als Bahngelände genutzten Grundstücke aufgeben solle. Nun hat die Gemeinde Kirkel noch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Ob sie das tun wird, wird sich in der kommenden Gemeinderatssitzung am 16. Februar zeigen, denn dann "wird der Rat darüber abstimmen", sagte Bürgermeister Frank John .

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 Vor 100 Jahren baute die Bahn einen Zollbahnhof und einen dazugehörigen Gleisbauhof mitten in den Buntsandstein. Seitdem wurde das Gelände mal mehr, mal weniger genutzt. Foto: Kopp

Vor 100 Jahren baute die Bahn einen Zollbahnhof und einen dazugehörigen Gleisbauhof mitten in den Buntsandstein. Seitdem wurde das Gelände mal mehr, mal weniger genutzt. Foto: Kopp

Foto: Kopp

Auf einen Blick Wie geht es jetzt weiter? Die Anwältin, die bisher die Gemeinde bei ihrer Klage vertreten hat, "wird sich das Urteil anschauen und sich dann weitere Schritte überlegen", so Kirkels Bürgermeister Frank John . Auch im Bauausschuss der Gemeinde, der noch vor der Ratssitzung stattfindet, werde man sich mit dem Urteil und der Reaktion darauf beschäftigen. maa

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