Homburger Wirte werden entlastet

Homburg. Homburger Gastronomen, die ihre Gäste in der warmen Jahreszeit auch draußen bewirten, dürfen sich freuen, denn sie müssen künftig weniger Gebühren zahlen, wenn sie öffentliche Flächen für ihre Gastronomie in Anspruch nehmen

Homburg. Homburger Gastronomen, die ihre Gäste in der warmen Jahreszeit auch draußen bewirten, dürfen sich freuen, denn sie müssen künftig weniger Gebühren zahlen, wenn sie öffentliche Flächen für ihre Gastronomie in Anspruch nehmen. So müssen die Wirte künftig lediglich Gebühren für vier Monate zahlen, obwohl die Erlaubnis durch die Verwaltung für sechs Monate erteilt wird. So zahlt ein Wirt, der 30 Quadratmeter Straßenfläche als Außengastronomie in guter Lage nutzt, künftig statt bisher 450 Euro nur noch 300 Euro für das halbe Jahr. Mit dieser Neuregelung sei die Außenbewirtung "fast ausnahmslos billiger als in den Städten Neunkirchen, Saarbrücken, Saarlouis und Zweibrücken", wie die Verwaltung weiter mitteilt. Die Entlastung der Gastronomen ist Teil einer neuen Gebührensatzung, die der Homburger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung (wir berichteten) einstimmig beschlossen hat. Wie der Beigeordnete Rüdiger Schneidewind dazu erläuterte, schaffe die neue "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für die Ausübung des Sondergebrauchs an öffentliche Verkehrsflächen" Rechtssicherheit in einer Reihe von Fällen, "die sich bisher in der Grauzone bewegt haben". Die Satzung erfasse erstmals "alle häufiger vorkommenden Sondernutzungen". So sollen künftig unter anderem auch Gebühren erhoben werden, wenn Gerüste, Geräte, Maschinen und Container länger als 24 Stunden auf öffentlichen Flächen aufgestellt werden. Ferner sollen bei Erlaubnis einer Sondernutzung für Plakatierungen Kautionen erhoben werden, um sicher zu stellen, dass Plakate auch wieder abgehängt werden, wie die Verwaltung weiter erklärt. Auch wer Altkleider- und Schuhcontainer aufstellt, wird künftig zur Kasse gebeten. Wie Beigeordneter Schneidewind mitteilt, seien derzeit in der Stadt Homburg an 43 Standorten Altkleider- und Schuhconteiner aufgestellt. Keiner der Betreiber dieser Container habe die Erlaubnis, die Behälter im öffentlichen Verkehrsraum aufzustellen, "die Behälter stehen folglich rechtswidrig", so der Beigeordnete. Diese Altkleider- und Schuhcontainer sollen deshalb verschwinden und ein Erlaubnisverfahren durchgeführt werden. Container, die in Zukunft außerhalb festgelegter Standplätze illegal aufgestellt werden, "werden unmittelbar nach ihrer Aufstellung auf Kosten des Pflichtigen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt", wie Schneidewind erläuterte. Für jeden Altkleider- und Schuhcontainer sei künftig eine Gebühr von zehn Euro zu zahlen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort