Verordnung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) Personalvorgaben reichen dem Pflegerat nicht aus

Saarbrücken · Die Anfang 2019 in Kraft tretenden Personaluntergrenzen für vier Krankenhaus-Bereiche, unter anderem Intensivstationen, stoßen beim Landespflegerat auf Skepsis. „Die Vermutung, dass der Krankenhaus-Lobby nachgegeben wurde, liegt nahe“, teilte die Präsidentin Ursula Hubertus mit.

Die Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beinhalte weder eine bedarfsgerechte noch eine ausreichende Personalbesetzung, die eine gute Pflege sowie die Sicherheit der Versorgung der Bevölkerung gewährleiste. Die vom Bundesministerium vorgeschriebenen Untergrenzen seien Mindestbesetzungen, die lediglich darauf ausgerichtet seien, eine patientengefährdende Pflege zu verhindern. Dies sei in den Krankenhäusern aber schon heute vielerorts Alltag. 

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