Ehemaliger Steuerinspektor wegen Betrugs verurteilt

Saarbrücken. Mit einem überraschenden Geständnis ist gestern vor der Wirtschaftsstrafkammer des Saarbrücker Landgerichts ein Prozess gegen einen ehemaligen Steuerinspektor (59) geendet. Der frühpensionierte Finanzbeamte gründete in Luxemburg eine Firma mit Namen R.D.T. Immobilienbesitz- und Beteiligungsgesellschaft

Saarbrücken. Mit einem überraschenden Geständnis ist gestern vor der Wirtschaftsstrafkammer des Saarbrücker Landgerichts ein Prozess gegen einen ehemaligen Steuerinspektor (59) geendet. Der frühpensionierte Finanzbeamte gründete in Luxemburg eine Firma mit Namen R.D.T. Immobilienbesitz- und Beteiligungsgesellschaft. Über diese bot er zwischen den Jahren 2000 und 2002 Immobilieneigentürmern, denen die Zwangsversteigerung drohte, scheinbar attraktive Kredite an. Voraussetzung für das Geschäft war eine Mitgliedschaft in einem betrügerischen Verein zum Beitrag von 160 Euro und eine so genannte "Projekteinwertungsgebühr" in Höhe von einem Prozent der Darlehnssumme. Es ging dem Angeklagten aber nicht um die Vermittlung von Krediten, sondern nur um die Gebühren. Keiner der 66 Geschädigten hat einen Kredit erhalten. Die Gebühren landeten auf einem "Treuhandkonto" in Brüssel, aus dem sich der Angeklagte und Geschäftspartner bedienten. Der Angeklagte wurde wegen anderer Betrügereien nach der gleichen Masche bereits im Jahre 2005 vom Landgericht Mannheim zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diesen Spruch bezog gestern die Saarbrücker Wirtschaftsstrafkammer in ihr Urteil ein. Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, hinzu kommt eine Geldstrafe von 28800 Euro und eine Zahlung von 5000 Euro an die Landeskasse. Mit diesem milden Urteil berücksichtigte das Gericht das Geständnis, die lange Verfahrensdauer und das bis heute straffreie Verhalten des Mannes seit den Betrugstaten. Außerdem wurde ihm das Ruhegehalt als pensionierter Steuerinspektor aberkannt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig. jht

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