Syrer unter Terrorverdacht BGH prüft Urteil gegen Syrer Hassan A.

Saarbrücken · Der Frisör wurde 2016 unter Terrorverdacht festgenommen, aber wegen Betrugs verurteilt. Zu Recht?

 Der Bundesgerichtshof rollt den Fall des Syrers Hassan A., der in Saarbrücken in Untersuchungshaft sitzt, wegen möglicher Rechtsfehler neu auf.

Der Bundesgerichtshof rollt den Fall des Syrers Hassan A., der in Saarbrücken in Untersuchungshaft sitzt, wegen möglicher Rechtsfehler neu auf.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Seit dem Silvestertag 2016 sitzt der aus Damaskus stammende Frisör Hassan A. in der Justizvollzugsanstalt auf der Saarbrücker Lerchesflur in Untersuchungshaft. Am Mittwoch beschäftigen sich in Leipzig beim Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die obersten Richter mit seinem spektakulären Fall.

Ein Spezialeinsatzkommando hatte den syrischen Flüchtling kurz vor dem Jahreswechsel aus seinem Zimmer in einem Mehrfamilienhaus in Burbach geholt. Dafür gab es guten Grund: Hassan A. hatte per Internetchat mit einem – wie er glaubte – Verbindungsmann zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Kontakt aufgenommen und Vorbereitung sowie Durchführung einer Anschlagsserie angeboten: Wenn der IS ihm 180 000 Euro zur Finanzierung seiner Pläne gebe, werde er mit als Polizeieinsatzfahrzeugen getarnten Autos in mehreren Ländern Sprengstoffanschläge durchführen. Die Autos sollten demnach in Menschenmengen explodieren. Zur Geldübergabe kam es nicht. Der angebliche IS-Kontaktmann war tatsächlich ein erklärter IS-Gegner, der die Polizei einschaltete, die wiederum den mutmaßlichen Terrorverdächtigen in Burbach lokalisierte.

Im August letzten Jahres verurteilte das Schwurgericht am Saarbrücker Landgericht dann Hassan A. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren – wegen versuchten Betrugs am IS. Oberstaatsanwalt Guntram Liebschner hatte für den Mann aus Damaskus zehn Jahre Haft gefordert – wegen Versuchs der Beteiligung an einem Mord. Verteidiger Marius Müller plädierte dagegen auf Freispruch, da die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte dafür geliefert habe, dass tatsächlich Anschläge hätten verübt werden sollen oder überhaupt konkret geplant waren. Der naive und geldgierige Mandant war angeblich in Geldnot und wollte den IS um die geforderte Summe betrügen.

Sind der ersten Strafkammer des Landgerichts, die in Hassan A. keinen Terroristen, sondern einen Betrüger sah, bei ihrem Urteil im letzten Sommer Rechtsfehler unterlaufen? Wurden Beweise in der Urteilsbegründung falsch oder nur lückenhaft gewürdigt? Diese Fragen muss der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig in seiner Verhandlung am Mittwoch beantworten, wenn die Hauptverhandlung auf die Revision der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers stattfindet.

Der Generalbundesanwalt unterstützt die Argumentation der Saarbrücker Staatsanwaltschaft und fordert, dass das Urteil des Landgerichts aufgehoben wird und eine andere Strafkammer des Gerichts den Fall in Saarbrücken neu verhandeln muss. Die Begründung dafür lautet: Die Beweiswürdigung der Richter sei mit Blick auf den angeklagten Vorwurf des „Bereiterklärens zum Begehen eines Mordes“ nicht tragfähig. Die Urteilsgründe deuten nach Ansicht des Generalbundesanwaltes darauf hin, dass das Gericht der Aussage des Angeklagten „im Ergebnis kritiklos gefolgt ist und letztlich Sachverhalte unterstellt hat, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkt vorhanden waren“.

Anwalt Marius Müller, der Pflichtverteidiger von Hassan A., greift dagegen die Verurteilung wegen versuchten Betruges an und rügt zudem die Höhe der verhängten Haftstrafe. Er argumentiert folgendermaßen: Das Vermögen eines so genannten Unrechtsstaates wie der Islamische Staat werde nicht vom Betrugstatbestand im deutschen Strafgesetzbuch umfasst.

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