Terrorverdächtiger legt Berufung ein Saarbrücker Terror-Fall geht vor Bundesgerichtshof

Saarbrücken · Der Saarbrücker Fall des Terrorverdächtigen Hassan A. wird am 11. April den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Dessen 5. Strafsenat in Leipzig verhandelt dann darüber.

Dem Syrer war vor dem Landgericht Saarbrücken der „Versuch der Beteiligung an einem Mord“ zur Last gelegt worden, letztlich war er aber lediglich wegen versuchten Betrugs zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, so dass der Fall beim BGH landete. Laut Anklage soll der Syrer Kontakt zur Terrormiliz IS aufgenommen haben, um an 180 000 Euro zur Finanzierung von Anschlägen zu kommen. Der Mann selbst hatte indes gesagt, er habe den IS lediglich um Geld betrügen wollen.

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