Bundesgerichtshof bestätigt Urteil in VW-Affäre

Leipzig. Das Urteil im Prozess um Lustreisen und millionenschwere Untreue bei VW ist rechtskräftig. Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig wies gestern die Revisionsanträge der Kläger sowie der Staatsanwaltschaft zurück

Leipzig. Das Urteil im Prozess um Lustreisen und millionenschwere Untreue bei VW ist rechtskräftig. Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig wies gestern die Revisionsanträge der Kläger sowie der Staatsanwaltschaft zurück. Das Landgericht Braunschweig habe im Februar 2008 in allen wesentlichen Punkten "rechtsfehlerfrei" geurteilt, sagte der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf. Volkerts Anwalt Johann Schwenn sprach von einer Niederlage, die Bundesanwaltschaft von einem "ausgewogenen" Urteil. Damit kann jetzt die Haftstrafe gegen den ehemaligen VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue von zwei Jahren und neun Monaten vollstreckt werden. Den ehemaligen VW-Abteilungsleiter Klaus-Joachim Gebauer, der die ausschweifenden Reisen des Betriebsrats abgerechnet hatte, hatte die Vorinstanz unter anderem wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. In der Begründung des Senats hieß es, die Verurteilung Volkerts wegen der Bonuszahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro sei rechtens. Bonuszahlungen für Betriebsräte seien verboten, sagte Basdorf. Dass dadurch "Volkerts Stimmung erhellt werden sollte", mache sie nicht legal. ddpMeinung

Schlechtes Kapitel mit gutem Ende

Von SZ-RedakteurJoachim Wollschläger Der Bundesgerichtshof hat einen Schlussstrich unter ein unerfreuliches Kapitel deutscher Wirtschaftsgeschichte gezogen. Dass sich Manager und Betriebsräte auf Lustreisen vergnügt und sich ohne schlechtes Gewissen am Vermögen von Volkswagen bereichert haben, ist einfach unfassbar. Im Fall Volkert, der sich seine Bonuszahlungen als Aufsichtsrat sogar noch selbst genehmigt hat, wiegt der Fall besonders schwer. Gut, dass der Tat nun auch eine Strafe folgt.

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