Urteil: Urlaub kann keine Elternzeit sein

Kassel · Eltern können nicht ihren Erholungsurlaub als Elternzeit angeben und dann Elterngeld beanspruchen. Bei Arbeitnehmern setzt das Elterngeld eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses voraus, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gestern entschied.

Es wies damit den Vater eines 2008 geborenen Kindes ab. Zunächst hatte die Mutter zwölf Monate Elternzeit genommen. Der Mann sparte unterdessen seinen Urlaub an und nahm ihn dann im Block während des 13. und 14. Lebensmonats des Kindes. Sein Arbeitgeber bezahlte die reguläre Urlaubsvergütung. Zudem beanspruchte der Vater für die beiden "Vätermonate" Elterngeld , weil er ja nicht arbeite.

Das Sozialgericht München sprach dem Mann den Höchstbetrag von 1800 Euro pro Monat zu, das Bayerische Landessozialgericht immerhin noch den einkommensunabhängigen Sockelbetrag von 300 Euro. Wie nun das BSG entschied, steht dem Vater aber gar kein Elterngeld zu. Elterngeld sei eine Lohnersatzleistung. In diesem Fall habe das Vollzeitarbeitsverhältnis unverändert fortbestanden. Lohneinbußen habe der Vater nicht gehabt.

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