Zuschuss wegen hoher Kosten Studenten können ab sofort 200 Euro Energiepauschale beantragen

Saarbrücken/Berlin · Die Internetplattform für Anträge ist freigeschaltet: Studenten können nun den staatlichen Zuschuss beantragen, der ihnen wegen der hohen Energiekosten gewährt wird. Wie es funktioniert und wer dazu berechtigt ist.

Ab heute können Studenten die Energiepauschale beantragen. (Symbolbild)

Ab heute können Studenten die Energiepauschale beantragen. (Symbolbild)

Foto: dpa-tmn/Catherine Waibel

Für etwa dreieinhalb Millionen Studenten und Fachschüler soll das monatelange Warten auf die Energiepreispauschale nun bald ein Ende haben: Von diesem Mittwoch an könnten alle die Einmalzahlung von 200 Euro beantragen, sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger der Deutschen Presse-Agentur.

Davon profitieren auch an die 40 000 Studenten und Fachhochschüler im Saarland. Sie haben ab sofort die Möglichkeit auf einem entsprechen Internetportal, ihren Antrag zu stellen. Dazu gibt es allerhand Tipps, zügig an das Geld zu kommen.

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Energiepauschale: So kommen Studenten ans Geld

Auf der von Bund und Ländern dafür eingerichteten Plattform Einmalzahlung200.de können demnach alle Berechtigten nun ihren Antrag einreichen. „Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung werden durch das automatisierte Verfahren sehr zügig erfolgen“, sagte die FDP-Politikerin. Das Geld ist als eine Entlastung für die stark gestiegenen Energiepreise gedacht.

Die Antragsplattform war in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden. Nach Angaben des Ministeriums sind mehr als 3,5 Millionen Euro an etwa 18 000 Antragsteller ausgezahlt worden.

Wer hat Anspruch auf den staatlichen Zuschuss?

Anspruch haben Studenten und Fachschüler, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland.

An Fachschulen werden beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, Technikerinnen und Betriebswirte. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

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