Mehr Befugnisse für die Armee?

Berlin · Die Bundeswehr ist zur Verteidigung gegen Angriffe von außen da. Im Inland setzt ihr das Grundgesetz enge Grenzen. Seit den Pariser Anschlägen wird jedoch verstärkt diskutiert, ob das noch zeitgemäß ist.

Angesichts der Flüchtlingskrise und der wachsenden Terrorgefahr wird der Ruf nach mehr Einsatz-Befugnissen für die Bundeswehr im Inland wieder lauter. In einer YouGov-Umfrage sprachen sich 87 Prozent der Deutschen dafür aus, der Bundeswehr bei einem Terroranschlag begrenzte Aufgaben wie den Schutz von Gebäuden zu übertragen. Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels plädierte für eine Stärkung der Bundeswehrrechte bei Großeinsätzen wie der Flüchtlingshilfe und regte eine Grundgesetzänderung an.

Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen in der NS-Zeit im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde wie jetzt bei der Flüchtlingskrise. Seit vielen Jahren gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob die Regelungen im Grundgesetz noch zeitgemäß sind.

Bartels meint, die Soldaten sollten bei der Amtshilfe nicht mehr einzelnen Mitarbeitern ziviler Hilfsorganisationen oder einer anderen Behörde unterstellt werden. "Wenn die Bundeswehr eine Aufgabe im Inneren übernimmt, sollte sie die als Arbeitspaket auch ganz übernehmen." An der Flüchtlingshilfe sind derzeit rund 7000 Soldaten beteiligt. Zu ihren Aufgaben zählen der Aufbau von Unterkünften, Personentransport, Registrierung von Flüchtlingen und medizinische Versorgung. Nach Auffassung des Wehrbeauftragten kann die Bundeswehr auch bei Terroranschlägen im Inland eingesetzt werden. Das Grundgesetz lasse einen Einsatz bei innerem Notstand oder besonders schweren Unglücksfällen schon zu, sagte er. "Da muss man nicht neue Regeln erfinden."

Der CDU/CSU-Fraktionsvize Franz Josef Jung sprach sich in der "Rheinischen Post" dagegen für eine Klarstellung des Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr bei der Terrorabwehr aus. Der CSU-Sicherheitsexperten Florian Hahn meinte, Soldaten sollten auch Flüchtlingsunterkünfte sichern können. Vorbehalte gegen einen Einsatz im Innern seien "völlig unberechtigt und fast schon eine Beleidigung für den Staatsbürger in Uniform", sagte er.

SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold hält die Diskussion über eine Grundgesetzänderung dagegen für "Unsinn". Auch die Grünen-Verteidigungsexpertin Agnieszka Brugger und Linksfraktionsvize Jan Korte sind für eine Beibehaltung der bisherigen Regeln für die Bundeswehr . "Die aktuelle Flüchtlingsdebatte sollte nicht missbraucht werden, um die Schranken für einen Bundeswehreinsatz im Innern niederzureißen", sagte Korte.

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