Bundesanwalt hält Becker für mitschuldig an Buback-Mord

Stuttgart. Die Bundesanwaltschaft hält die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker für mitschuldig am Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977. "Sie ist schuldig - das steht für uns fest", sagte die Anklagevertreterin Silke Ritzert gestern im Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Stuttgart

 Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker im Gerichtssaal in Stuttgart. Foto: dpa

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker im Gerichtssaal in Stuttgart. Foto: dpa

Stuttgart. Die Bundesanwaltschaft hält die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker für mitschuldig am Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977. "Sie ist schuldig - das steht für uns fest", sagte die Anklagevertreterin Silke Ritzert gestern im Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. "Wir nehmen der Angeklagten ihre Behauptung "Ich war nicht dabei" nicht ab", sagte Ritzert. Becker hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung an dem Mordanschlag bestritten. Ritzert ließ zunächst offen, ob die angebliche Beteiligung Beckers aus Sicht der Anklage als Mittäterschaft oder Beihilfe zu werten sei. Zur genauen rechtlichen Einordnung wollte sie erst zum Schluss des Plädoyers kommen, das am morgigen Donnerstag fortgesetzt werden soll. Die Bundesanwaltschaft geht aber nicht davon aus, dass Becker unmittelbar als Schützin an dem Attentat beteiligt war. "Es gibt keine belastbaren Hinweise, die auch nur ansatzweise auf eine unmittelbare Täterschaft als Schützin hindeuten könnten", sagte Bundesanwalt Walter Hemberger.Die mehr als anderthalb Jahre dauernde Beweisaufnahme habe die Frage, wer geschossen hat, nicht beantworten können. Weder gebe es Zeugen, welche die unmittelbaren Täter erkennen konnten, noch gebe es objektive Beweismittel wie DNA-Spuren, die eine Identifizierung ermöglichten, sagte Hemberger. "Wir können uns keinen Tatzeugen herbeizaubern, auch wenn sich einige mehr als zweifelhafte Tatzeugen selbst herbeigezaubert haben."

Minutiös ging Hemberger die Aussagen der Zeugen durch, die eine Frau auf dem Motorrad gesehen haben wollten, und wies auf Widersprüche hin - etwa, dass sich manche dieser Zeugen nach 30 Jahren ganz anders an das Attentat erinnerten, als sie noch in ihren ersten Vernehmungen angegeben haben. Hemberger widersprach den - von Nebenkläger Michael Buback geäußerten - Vermutungen, es habe eine "schützende Hand" für die Angeklagte gegeben. Dies seien "haltlose Spekulationen", so der Anklagevertreter.

Hemberger kritisierte das Verhalten der ehemaligen RAF-Terroristen, die bei ihren Zeugenauftritten die Aussage verweigerten. Man könnte "wenigstens erwarten, dass sie Verantwortung für ihr Leben übernehmen", sagte Hemberger. Er bezweifele jedoch, dass die Ex-Terroristen zu einem Schuldeingeständnis in der Lage seien. Dies würde das Eingeständnis bedeuten, dass sie "ihr eigenes Leben weggeworfen haben".

Am Donnerstag und Freitag bekommt der Sohn des Opfers, Nebenkläger Michael Buback, die Gelegenheit, seine Sicht darzulegen. Das Gericht will am 6. Juli ein Urteil verkünden. dpa

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