Streit zwischen Bundesanwalt und Michael Buback verschärft sich

Stuttgart. Im Stuttgarter RAF-Prozess um das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 wird die Auseinandersetzung zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Nebenkläger Michael Buback (Foto: dapd) immer schärfer

Stuttgart. Im Stuttgarter RAF-Prozess um das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 wird die Auseinandersetzung zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Nebenkläger Michael Buback (Foto: dapd) immer schärfer. Die Bundesanwaltschaft betonte gestern vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, Bubacks These, dass eine "schützende Hand" die angeklagte frühere RAF-Terroristin Verena Becker lange Zeit vor Strafverfolgung bewahrt haben soll, sei "grund- und haltlos". Dieser These widerspreche der bisherige Verlauf der Hauptverhandlung, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert. Die Zeugenvernehmungen hätten "nicht die geringsten Anhaltspunkte für die Existenz einer schützenden Hand erbracht". Buback betonte hingegen, man dürfe bestimmte Zeugenaussagen nicht einfach "wegwerfen", nur weil sie in Teilen widersprüchlich seien. Er wehre sich dagegen, "mir mangelnde Sacharbeit vorzuwerfen". Buback räumte ein, dass der Begriff der "schützenden Hand" nicht sehr scharf sei. "Sie können auch schmutzige Geschichte sagen", betonte Buback. dapd

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