Anklage fordert viereinhalb Jahre Haft für Verena Becker

Stuttgart. Die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ins Gefängnis. Die Ankläger beantragten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Becker habe Beihilfe zu dem Attentat im Jahr 1977 geleistet. Vom Vorwurf der Mittäterschaft rückte die Bundesanwaltschaft ab

Stuttgart. Die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ins Gefängnis. Die Ankläger beantragten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Becker habe Beihilfe zu dem Attentat im Jahr 1977 geleistet. Vom Vorwurf der Mittäterschaft rückte die Bundesanwaltschaft ab. Das Gericht will am 6. Juli ein Urteil verkünden. Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, warf der Justiz "gravierende" Mängel bei der Aufklärung des Verbrechens vor. dpa/dapd

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