Ex-Terroristin Becker wegen Beihilfe zum Buback-Mord verurteilt

Stuttgart. 35 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat das Oberlandesgericht Stuttgart die frühere RAF-Terroristin Verena Becker (59) zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe verurteilt. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits als abgegolten - wegen ihrer früheren Verurteilung. Buback und zwei Begleiter waren am 7

Stuttgart. 35 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat das Oberlandesgericht Stuttgart die frühere RAF-Terroristin Verena Becker (59) zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe verurteilt. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits als abgegolten - wegen ihrer früheren Verurteilung. Buback und zwei Begleiter waren am 7. April 1977 von einem Mordkommando der RAF in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Ungeklärt blieb auch in diesem Prozess, wer die tödlichen Schüsse abgefeuert hat. Becker war es nach Ansicht des Gerichts nicht. dpaFoto: Weißbrod/dpa

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