Mädchen-Traum vor Gericht

Berlin. Das kleine Berliner Mädchen soll geweint haben, als die Ohrlöcher in einem Tattoo-Studio gestochen wurden. Und beim Arzt habe die Dreijährige noch drei Tage später traumatisch reagiert. So steht es in der Schmerzensgeldklage des Kindes, das von seinen Eltern vertreten wird. Mindestens 70 Euro wollen sie von der Chefin des Studios erstreiten

Berlin. Das kleine Berliner Mädchen soll geweint haben, als die Ohrlöcher in einem Tattoo-Studio gestochen wurden. Und beim Arzt habe die Dreijährige noch drei Tage später traumatisch reagiert. So steht es in der Schmerzensgeldklage des Kindes, das von seinen Eltern vertreten wird. Mindestens 70 Euro wollen sie von der Chefin des Studios erstreiten. Heute verhandelt ein Berliner Amtsgericht in einem Zivilprozess über den Fall. Doch der hat schon eine andere Wendung genommen und erregt die Gemüter. Nun geht es darum, ob sich die Eltern, die Studio-Inhaberin oder alle zusammen strafbar gemacht haben könnten.Der erfahrene Richter am Amtsgericht Berlin-Lichtenberg habe wohl das Kölner Urteil zu religiös motivierten Beschneidungen im Kopf gehabt, als er ankündigte, die Strafbarkeit zu prüfen, sagt Gerichtssprecher Ulrich Wimmer. Ob damit Neuland betreten wird? Er habe noch nie von einem solchen Fall vor Gericht gehört, sagt der Sprecher, der für alle Amtsgerichte in Berlin zuständig ist. Das Landgericht in Köln hatte im Juni die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als "rechtswidrige Körperverletzung" gewertet, die strafbar sei. Das Urteil hatte weltweit für Aufsehen gesorgt und bei Medizinern und Eltern Verunsicherung ausgelöst.

Der Amtsrichter in Berlin-Lichtenberg ließ schon mal verlauten, es sei zweifelhaft, ob die Einwilligung der Eltern dem Wohl des Kindes gedient habe. Zudem sei zu fragen, warum das Tattoo-Studio es nicht ablehnte, bei einem so jungen Kind Ohrlöcher zu stechen. Die Eltern hatten ihrer Tochter das Ohrlochstechen zum Geburtstag geschenkt - sie habe sich das so gewünscht. "Die Klage der Eltern ist einfach lächerlich und völlig übertrieben - das weiß doch jeder, dass das Löcherstechen wehtut", sagt der Chef eines Studios in Berlin-Marzahn, Detlef Niegisch. Er hat keine Bedenken, auch Kinder zu bedienen. "Das wird doch seit Jahrzehnten gemacht - warum denn auch nicht?"

Völlig anderer Meinung ist der Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie, Friedrich-Wilhelm von Hesler. "Jeder Angriff auf die körperliche Integrität ist eine Körperverletzung - auch das Ohrlochstechen", findet der in Hannover und Berlin praktizierende Arzt. "Das Kind kann nicht einwilligen und die Eltern dürfen nicht in alles einwilligen". Kinder ab 14 Jahren sollten selbst entscheiden - wenn sie strafmündig sind - aber ausdrücklich nur mit Einwilligung der Eltern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort