Schmerzensgeld für Ohrlochstechen

Berlin. Ist es Körperverletzung, wenn ein kleines Mädchen mit Einwilligung der Eltern seine Ohren durchstechen lässt? Mit dem zumindest für Berlin einmaligen Fall befasste sich am Freitag das Amtsgericht Lichtenberg. Der Zivilprozess endete gütlich. Die Inhaberin des Tattoo-Studios zahlt der drei Jahre alten Leonie 70 Euro Schmerzensgeld

Berlin. Ist es Körperverletzung, wenn ein kleines Mädchen mit Einwilligung der Eltern seine Ohren durchstechen lässt? Mit dem zumindest für Berlin einmaligen Fall befasste sich am Freitag das Amtsgericht Lichtenberg. Der Zivilprozess endete gütlich. Die Inhaberin des Tattoo-Studios zahlt der drei Jahre alten Leonie 70 Euro Schmerzensgeld. Ob die Eltern sich nun - vor dem Hintergrund des Kölner Beschneidungsurteils - wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben, ist aber noch offen. Der Vorsitzende Richter kündigte an, den Fall "wahrscheinlich" an die Staatsanwaltschaft zu übergeben. Aus seiner Sicht ist es "zweifelhaft", ob das Ohrlochstechen dem Kindeswohl diente.Das kleine Mädchen soll geweint haben, als es im Dezember 2011 die Löcher gestochen bekam. Beim Arzt habe die Dreijährige noch drei Tage später traumatisch reagiert, klagten die Eltern. Entzündungen wurden aber nicht festgestellt. dpa/dapd

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