Heesters verliert Prozess um KZ-Auftritt

Berlin. Der Entertainer Johannes Heesters (Foto: ddp) hat in dem Gerichtsstreit um seinen KZ-Besuch in Dachau 1941 eine Niederlage erlitten. Ob der 105-Jährige damals tatsächlich vor der SS-Wachmannschaft aufgetreten sei, wie es der Autor Volker Kühn schildert, sei nicht mehr zu klären, sagte gestern der Vorsitzende Richter am Berliner Landgericht, Michael Mauck

Berlin. Der Entertainer Johannes Heesters (Foto: ddp) hat in dem Gerichtsstreit um seinen KZ-Besuch in Dachau 1941 eine Niederlage erlitten. Ob der 105-Jährige damals tatsächlich vor der SS-Wachmannschaft aufgetreten sei, wie es der Autor Volker Kühn schildert, sei nicht mehr zu klären, sagte gestern der Vorsitzende Richter am Berliner Landgericht, Michael Mauck. Heesters habe jedoch nicht beweisen können, dass Kühn unrecht habe. Mit dieser Begründung wies das Gericht eine von Heesters angestrengte Unterlassungs- und Widerrufsklage gegen Kühn ab.Der Sänger und Schauspieler wollte, dass der Autor die Darstellung aus seinem preisgekrönten Hörspiel "Hitler und die Künstler" widerruft, Heesters sei 1941 in Dachau aufgetreten. Heesters Besuch in dem Lager ist unter anderem durch Fotos belegt und wird von ihm auch nicht bestritten. Der Entertainer versicherte jedoch stets, er habe das KZ nur auf Verlangen der SS mit dem Ensemble des Münchner Gärtnerplatztheaters besucht. Gesungen habe er dort nicht. Der Berliner Historiker und Publizist Kühn hatte Heesters vor und während des Prozesses angeboten, in Zukunft seine Darstellung nicht mehr zu wiederholen. Einen Widerruf lehnte er ab. Das aber genügte Heesters und seinem Anwalt nicht.Kühn stützt sich in seiner Darstellung unter anderem auf den einstigen KZ-Insassen und späteren Wiener Kulturstadtrat Viktor Matejka. Dieser hatte in einem Fernseh-Interview gesagt, er habe damals im Konzentrationslager für Heesters den Vorhang gezogen. Kühn habe seine These recherchiert und damit seiner journalistischen Sorgfaltspflicht Genüge getan, sagte Mauck in seiner Urteilsbegründung. Heesters habe dagegen nicht den Beweis erbringen können, dass die beanstandete Darstellung unwahr sei. Gegen das Urteil wurde Berufung zugelassen.Heesters selbst hat offensichtlich genug von Fragen zur Nazi-Zeit. Die Illustrierte "Bunte" berichtete gestern vorab, der Entertainer wolle sich nach dem Wirbel um sein Interview in einer niederländischen Satire-Sendung nie wieder zu dem Thema äußern. "Das war mir eine heilsame Lehre. Alle Fragen zu dieser unglückseligen Zeit werde ich künftig nie mehr beantworten, da ich meine Ablehnung dieses Nazi-Regimes oft genug erklärt habe", wurde der Künstler zitiert. "Ich habe mich stets geweigert, in die NSDAP einzutreten. In der ganzen Zeit damals habe ich versucht, meine Familie und mich da rauszuhalten und zu schützen." Politik habe ihn niemals interessiert. Dies sei auch noch heute so. Am Samstag hatte sich der Sänger bei einem Auftritt in der ZDF-Sendung "Wetten, dass...?" für sein Verhalten in der niederländischen Show entschuldigt. afp

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