Söders Rentenvorschlag Neue Chancen im Kampf gegen Altersarmut

Niemand solle nach einer langen Lebensleistung Angst vor Altersarmut haben. Diese Bemerkung könnte von einem Spitzenpolitiker der SPD stammen. Doch gesagt hat das am Wochenende CSU-Chef Markus Söder.

Kommentar zu Söders Rentenschutzschirm
Foto: SZ/Robby Lorenz

Der Bajuware hat offenbar erkannt, dass es nicht damit getan ist, die von den Sozialdemokraten forcierte Grundrente ständig nur in Bausch und Bogen zu verdammen. Dazu ist das von Bundessozialminister Hubertus Heil entwickelte Modell in der Bevölkerung viel zu populär. Das zeigen einschlägige Umfragen.

Anders als die Schwesterpartei CDU hat Söder nun zumindest einen Alternativvorschlag unterbreitet und dafür gleich einen sympathisch klingenden Namen mitgeliefert – den „Rentenschutzschirm“. Auch der muss nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss sein. Aber durch Söders Vorstoß könnte Bewegung in die Sache kommen. Und die braucht es dringend, soll das grundlegende Vorhaben, nämlich die rentenrechtliche Besserstellung von Beschäftigten im Niedriglohnbereich, nicht wieder im Sande verlaufen.

Nach dem bisherigen Fahrplan will SPD-Mann Heil im Mai einen Gesetzentwurf zur Grundrente vorlegen. Der zentrale Konflikt kreist darum, ob der Rentenzuschlag eine Bedarfsprüfung voraussetzt oder nicht. Je nach Beantwortung dieser Frage vermindert beziehungswiese erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich. Analog dazu verändern sich natürlich auch die notwendigen Kosten. Söders Idee ist im Kern eine Freibetragslösung, wie sie bereits bei der Anrechnung von Riester- und Betriebsrenten gilt. Und es bleibt auch bei der im Koalitionsvertrag ausdrücklich fixierten Bedürftigkeitsprüfung, was die SPD aber mittlerweile vehement ablehnt.

Also weiterhin verhärtete Fronten? Nicht unbedingt. Der Vorschlag aus München könnte der Auftakt für die Erarbeitung eines Kompromisses sein. Nur ein Beispiel: Wer den Betroffenen im Zuge der Grundrente einen Gang zum Sozialamt ersparen will, und das will die SPD, der sollte wenigstens zu einer Einkommensprüfung bereit sein, die über die Finanzämter abgewickelt werden kann. Bei nüchterner Betrachtung ist jedenfalls schwer einzusehen, warum auch derjenige von einer steuerfinanzierten Leistung zur Unterstützung im Alter profitieren soll, der wegen anderer Einkünfte jenseits seiner schmalen gesetzlichen Rente gar nicht darauf angewiesen ist. Eine Einkommensprüfung wäre eine andere Form der Bedürftigkeitsprüfung, die aber den Vorteil hätte, nicht mit dem sozialen Stigma von Hartz IV behaftet zu sein.

Zuschussrente, Solidarrente, solidarische Lebensleistungsrente – an Einfällen für publikumswirksame Überschriften hat es schon früheren Bundesregierungen im Streben nach einer Rentenaufstockung für Geringverdiener in Deutschland nicht gemangelt. Doch verwirklicht wurden die Projekte nie. Die große Koalition muss diese Negativ-Serie endlich durchbrechen. Durch den aktuellen Söder-Vorstoß sind die Chancen dafür hoffentlich gestiegen.

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