Kassenbeitrag hilft Steuern sparen

Berlin. Mitten in der Krise hat die große Koalition ein Entlastungspaket für die Bürger geschnürt. Im Bundestag wird heute das "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" verabschiedet. Damit können privat und gesetzlich Versicherte ab 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse nahezu komplett von der Steuer abziehen

Berlin. Mitten in der Krise hat die große Koalition ein Entlastungspaket für die Bürger geschnürt. Im Bundestag wird heute das "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" verabschiedet. Damit können privat und gesetzlich Versicherte ab 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse nahezu komplett von der Steuer abziehen. Bislang gibt es dafür eine jährliche Obergrenze von 1500 Euro, die das Finanzamt als Sonderausgabe anerkennt. Was bringt die Maßnahme?Antwort: Insgesamt haben die Bürger durch das Entlastungsgesetz 9,5 Milliarden Euro mehr in der Tasche. Dem Staat entsteht ein Steuerausfall in gleicher Höhe. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Single mit einem Bruttolohn von 2000 Euro monatlich 14,60 Euro an Steuern spart. Bei einem Monatsverdienst von 3000 Euro ergibt sich ein Plus von 47,21 Euro. Alleinstehende mit einem Monatsverdienst von 5000 Euro aufwärts bekommen vom Arbeitgeber sogar 90,92 Euro zusätzlich überwiesen. Was haben Familien von der Entlastung?Antwort: Für ein Ehepaar mit einem Alleinverdiener und zwei Kindern, das über ein Bruttoeinkommen von 3000 Euro verfügt, ergibt sich eine monatliche Entlastung von 16,50 Euro. Die gleiche Familie mit einem Monatsbrutto von 4000 Euro hat 20,57 Euro zusätzlich im Portmonee. Bei einem Verdienst von 5500 Euro sind es 23,56 Euro mehr. Grundsätzlich gilt: je höher der persönliche Steuersatz, desto stärker die Entlastung. Daher auch der zum Teil deutliche Unterschied zwischen Singles und Familien. Was ist steuerlich absetzbar?Antwort: Der Fiskus berücksichtigt den Standard-Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen. Unberücksichtigt bleiben Zusatztarife etwa für eine Chefarztbehandlung. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag im Rahmen der Standardversorgung, so ist auch dieser absetzbar. Rückzahlungen an die Versicherten, die von einigen Krankenkassen bereits angekündigt wurden, spielen für den Fiskus keine Rolle. Bei Privatversicherten können auch die Beiträge für mitversicherte Partner und Kinder geltend gemacht werden. Haben Geringverdiener einen Vorteil?Antwort: Ja. Bis zu einem Betrag von 1900 Euro können sie nicht nur Kranken- und Pflegebeiträge geltend machen, sondern auch ihre Aufwendungen etwa für die Haftpflicht-, Unfall- und die Berufsunfähigkeits-Versicherung. Wer selbstständig ist, kann insgesamt bis zu 2800 Euro absetzen. Normal- und Besserverdiener haben davon nichts, weil allein schon ihre Krankenkassenbeiträge höher sind. So liegen Singles ab einem Jahreseinkommen von rund 21 600 Euro mit ihren Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung bereits über der Grenze von 1900 Euro. Dadurch spielen ihre übrigen Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer keine Rolle mehr. Wie komme ich zu den Vergünstigungen?Antwort: Das geht automatisch. Die Bürger müssen dafür nichts unternehmen. Die Vergünstigungen sind ab dem kommenden Jahr in den Lohnsteuertabellen eingebaut. Warum wird die Regelung verändert?Antwort: Der Staat verzichtet nicht freiwillig auf die bisherigen Steuermilliarden. Vielmehr wurde er vom Bundesverfassungsgericht dazu verpflichtet. In einem Beschluss vom Vorjahr hatten die obersten Richter bemängelt, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei der Berechnung der Einkommensteuer zu niedrig veranschlagt sind. Dies verstoße gegen das Grundgesetz, weil das Existenzminimum steuerfrei sein müsse. Davon profitieren nun alle - egal ob gesetzlich oder privat versichert.

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