Bürger sollen entlastet werden

Berlin. Die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträge könnte großzügiger ausfallen als geplant. Nach Kritik aus der SPD und Union sowie von Wirtschaftsverbänden und Steuerexperten sollen weitere Vorsorgeaufwendungen zum Steuerabzug zugelassen werden

Berlin. Die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträge könnte großzügiger ausfallen als geplant. Nach Kritik aus der SPD und Union sowie von Wirtschaftsverbänden und Steuerexperten sollen weitere Vorsorgeaufwendungen zum Steuerabzug zugelassen werden. Das sieht ein gestern bekanntgewordenes Kompromissmodell der SPD-Fraktion vor, mit dem das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz ab 2010 erweitert werden soll. Die Union ließ zunächst offen, ob sie das Modell mitträgt.Das Entlastungsvolumen beträgt nach den ersten Gesetzesplänen jährlich mehr als neun Milliarden Euro. In der Koalition wird aber eine stärkere Entlastung von Geringverdienern gefordert. Auch wird verlangt, Sonderabzugsmöglichkeiten für andere Beiträge zur Daseins- und Altersvorsorge beizubehalten. Gemeint sind insbesondere Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen, aber auch Haftpflicht-, Unfall- und andere Risikoversicherungen. Nach dem ersten Gesetzentwurf können sonstige Vorsorgeaufwendungen zwar weiter abgezogen werden. Sie werden aber nur befristet bis 2019 im Rahmen einer "Günstigerprüfung" berücksichtigt. Die Mehrkosten des Kompromissmodells liegen bei 660 Millionen Euro. Nach dem SPD-Modell sollen die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen von heute 1500 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2400 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen) auf 2100 und 3000 Euro angehoben werden. Über diese Höchstbeträge hinaus können aber mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden. dpa

Auf einen BlickEin SPD-Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 17 000 Euro zahlt im Jahr 1498 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die er steuerlich absetzen kann. Daneben könnte er andere Versicherungsbeiträge bis zu 602 Euro geltend machen - die Differenz zum neuen Höchstbetrag von 2100 Euro. Gegenüber dem Gesetzentwurf hätte er eine zusätzliche Steuerersparnis von 124 Euro im Jahr. Gut-Verdiener würden nicht weiter entlastet. dpa

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