Karlsruhe bestätigt "Knipsgebühr"

Karlsruhe. Die Stiftung preußischer Schlösser und Gärten (SPSG) hat im juristischen Streit über die so genannte Knipsgebühr einen Sieg davongetragen. Der V

Karlsruhe. Die Stiftung preußischer Schlösser und Gärten (SPSG) hat im juristischen Streit über die so genannte Knipsgebühr einen Sieg davongetragen. Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschied am Freitag, dass die Stiftung die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf. Voraussetzung ist, dass sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt wurden.Die durch Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg errichtete Stiftung verwaltet über 150 historische Bauten und rund 800 Hektar Gartenanlagen in Berlin und Brandenburg, unter anderem Sanssouci, Cecilienhof, Park und Schloss Rheinsberg, Schloss Charlottenburg oder das Jagdschloss Grunewald. Viele gehören zum Weltkulturerbe.

Die Stiftung wehrte sich dagegen, dass Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Kulturgüter ohne ihre Genehmigung zu gewerblichen Zwecken angefertigt und vermarktet werden. In der Vorinstanz war die Unterlassungsklage der Stiftung gegen eine Fotoagentur noch abgewiesen worden. dapd

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