Gutachten: Ausnahmen beim Mindestlohn rechtlich unzulässig

Berlin/Saarbrücken · Bei der Einführung des Mindestlohns sind nach einer wissenschaftlichen Studie Ausnahmen für Studenten, Rentner, Jugendliche oder saisonal Beschäftigte rechtlich unzulässig. „Eine solche Ungleichbehandlung wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz, gegen das Recht der Europäischen Union und gegen das Völkerrecht“, sagte gestern DGB-Vorstandsmitglied Reiner Hoffmann in Berlin.

Der DGB hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Nach dem Gutachten des Bremer Rechtswissenschaftlers Andreas Fischer-Lescano sind Mindestlohn-Ausnahmen nur bei Pflichtpraktikanten, Auszubildenden und ehrenamtlich Tätigen gerechtfertigt.

Unterdessen lehnen im Saarland die Linke, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Jusos, die SPD-Jugendorganisation, Ausnahmen beim Mindestlohn generell ab. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte Ausnahmen für junge Leute unter 18 vorgeschlagen, Saar-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und weitere Vertreter der Union fordern noch weitergehende Ausnahmen.

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