Bestattungsvorsorge: Mut, an den letzten Schritt zu denken

Mitten im Leben denkt niemand gerne an den Tod. Doch im Sterbefall muss heute jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selbst aufkommen.

Bei der Planung und finanziellen Absicherung der eigenen Bestattung hilft die Bestattungsvorsorge. Ein Beratungsgespräch beim Bestatter bietet die Möglichkeit, alle Fragen rund um die Vorsorge offen zu besprechen.

Wer sich rechtzeitig mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandersetzt, beweist Mut und sichert die Durchführung der eigenen Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattungsvorsorge ab. So nimmt man seinen Angehörigen die Last, in Zeiten arger Trauer lange über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen nachdenken zu müssen. Auch bei einer möglichen Pflegebedürftigkeit kann man so in Zeiten, in denen eine eigenständige Willensäußerung noch möglich ist, die eigene Bestattung besprechen und den Rahmen abstecken.

Eine Bestattungsvorsorge-Vereinbarung bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und den individuellen finanziellen Möglichkeiten die eigene Bestattung vereinbart. Dies ist in der Regel mit keinen Kosten oder Gebühren verbunden und kann beim Bestatter abgeschlossen werden.

Bargeld kann jederzeit verloren gehen oder gestohlen werden, selbst die Einlage auf einem Sparbuch stellt nicht sicher, dass der Betrag, der automatisch nach dem eigenen Tod in die Erbmasse fällt, für die gewünschten Zwecke verwendet wird. Ferner sind das Sparbuch- und Barbeträge im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher.

Das Totenfürsorgerecht sichert das Recht und die Pflicht des damit Beauftragten, den Ort der Grabstätte und auch die Gegebenheiten der Bestattung zu ordnen.

In erster Linie ist hierbei auf die Wünsche des Verstorbenen einzugehen. Ein Vorsorgender kann auch durch den Abschluss einer Bestattungsvorsorgevereinbarung den Bestatter mit der Wahrung der vereinbarten Modalitäten beauftragen.

Quelle: Verband Deutscher Bestatter

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