Bestattungsvorsorge: Selbstbestimmung nach dem Tod Bestattungsvorsorge: Selbstbestimmung nach dem Tod

Über das Thema Sterben und Tod spricht niemand gerne. Dennoch haben viele Menschen darüber nachgedacht und Vorstellungen sowie Wünsche für die eigene Bestattung entwickelt. Wie kann man sicherstellen, dass die eigenen Überzeugungen beachtet werden?

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Foto: SZ

Im Todesfall haben Hinterbliebene viele Entscheidungen zu treffen - häufig unter dem Zeitdruck eines nahen Beisetzungstermins. Hierbei müssen die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt werden, sofern sie bekannt sind. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Wünsche für seine Bestattung festgehalten hat, gibt dies Angehörigen Orientierung und Sicherheit.
Für die Bestattungsvorsorge hält der Markt unterschiedliche Angebote bereit. Dazu zählen zum Beispiel Vorsorgeverträge mit Bestattungsunternehmen. Hier hat der Verstorbene zu Lebzeiten dokumentiert, wie nach seinem Tod mit ihm verfahren werden soll. Wer den Weg zum Bestatter scheut, kann seine Bestattungswünsche den Angehörigen hinterlassen - mündlich oder schriftlich. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass Angehörige sich nicht mehr oder unterschiedlich daran erinnern. Oder die Wünsche werden - falls sie schriftlich hinterlegt wurden - nicht gefunden. Hilfreich wäre es, seine Wünsche zur Bestattung auffindbar in Form einer Karte bei sich zu tragen - ähnlich einem Organspendeausweis. Auch hier hat der Verstorbene zu Lebzeiten dokumentiert, wie nach seinem Tod mit ihm verfahren werden soll. Wegen der zahlreichen Detailfragen im Rahmen der Bestattungsvorsorge bietet es sich aus Platzgründen an, dass eine solche Karte auf eine ausführlichere Willenserklärung oder einen bestimmten Bestatter verweist. Solche Karten gibt es bereits. In einer kurzen, schriftlichen Willenserklärung kann jeder von Zuhause aus seine Wünsche festhalten und für den Bestattungsfall einen Bestatter auswählen. Im Todesfall wird der Anbieter der Karte, bei dem die Bestattungswünsche hinterlegt sind, benachrichtigt. Er beauftragt einen Bestatter und sorgt für die Umsetzung der Bestattungswünsche des Verstorbenen. Ist ein bestimmter Bestatter benannt worden, wird dieser informiert.

Wer seine Bestattungswünsche festhält, sollte die entsprechenden Kosten berücksichtigen und bei Bedarf vorsorgen. Denn fehlen nach dem Tod die finanziellen Mittel, können die Vorgaben nicht umgesetzt werden.
Die Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. empfiehlt hier eine „eindeutig zweckgebundene“ Bestattungsvorsorge. Dies bedeutet, dass Sozial-
ämter diese bei Bedürftigkeit des Betroffenen nicht als verwertbares Vermögen ansehen dürfen.
Als zweckgebunden gelten Sterbegeldversicherungen und Vorsorgeverträge mit Bestattern, weil die Gerichte hier kein bzw. ein geringeres Risiko sehen, dass das Geld zu anderen Zwecken als für die Bestattung verwendet werden könnte. presserelations/lx

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