Bundesverwaltungsgericht Saar-Politik kritisiert Urteil zu Küken-Tötung
Leipzig/Saarbrücken · Zuchtbetriebe dürfen männliche Küken vorerst weiter töten. SPD und CDU im Land reagieren empört.
Die Saar-Politik hat das Urteil zur weiteren Massentötung von Küken in der Geflügelwirtschaft scharf kritisiert. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied, bleibt die umstrittene Tötung von jährlich rund 45 Millionen männlichen Küken, die in der Fleisch- und Eierproduktion nicht gebraucht werden, vorerst erlaubt. Zwar seien wirtschaftliche Interessen kein „vernünftiger Grund“ für das Töten der Tiere, hieß es. Die Praxis soll aber erst gestoppt werden, wenn Betrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei zur Verfügung stehen.
Saar-Umweltminister Reinhold Jost (SPD) kritisierte das Urteil als „reichlich unkonkret“. Ein genauer Zeitpunkt für ein Verbot werde nicht genannt. Das erinnere „fatal an die Endlosdiskussion um die betäubungslose Ferkelkastration“.
Das Gericht sah keine Möglichkeit, das Töten sofort zu untersagen. Die bisherige Praxis sei „ausgehend von einer damaligen Vorstellungen entsprechenden geringeren Gewichtung des Tierschutzes“ jahrzehntelang hingenommen worden. Eine sofortige Umstellung könne von Betrieben daher nicht verlangt werden.
Die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Pia Döring, warf dem Bundesagrarministerium unter Julia Klöckner (CDU) vor, sich „schon zu lange“ vor einer Entscheidung zu drücken. Die Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Petra Fretter, reagierte „enttäuscht“ auf das Urteil. „Das Kükenschreddern ist barbarisch und muss endlich verboten werden“, forderte Fretter.
Im Saarland gibt es nach Angaben des Umweltministeriums keine Geflügelbetriebe und Brütereien, die männliche Küken töten.