Berlin Alter darf bei Jobsuche kein Nachteil sein

Berlin · Schreibt ein Arbeitgeber eine Stelle als Position in einem „jungen Team“ aus, kann das als unzulässige Diskriminierung gelten. Darauf weist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hin.

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei festgelegt, dass Stellenausschreibungen keine unmittelbaren Altersangaben enthalten dürfen. Aber auch indirekte Formulierungen zum gewünschten Alter der Bewerber seien zu vermeiden.

Bewerber könnten auf Grundlage des AGG klagen, wenn Stellenausschreibungen nicht neutral formuliert seien, so die Antidiskriminierungsstelle. Das könne neben dem Alter auch Angaben zum Geschlecht, der sexuellen Identität oder der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft betreffen. Die Anforderung „Deutsch als Muttersprache“ gelte als Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft eines Bewerbers.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort