Wie eine Rettungsgasse gebildet wird

Eine Rettungsgasse muss gebildet werden, wenn der Verkehr stockt und nicht erst, wenn es bereits zum kompletten Stau gekommen ist.

 Die „Rechte-Hand-Regel“ zeigt anschaulich, wie man eine Rettungsgasse bildet.

Die „Rechte-Hand-Regel“ zeigt anschaulich, wie man eine Rettungsgasse bildet.

Foto: GMLR

Der Grund dabei ist genauso simpel wie einleuchtend: Sollte es zu einem Unfall gekommen sein, müssen die Rettungskräfte so schnell wie möglich zu den Verletzten gelangen. Die so eingesparten Sekunden können Leben retten – auch Ihr einiges, wie Fachleute betonen. Schließlich können auch Sie selbst in einen Unfall verwickelt sein.

Dabei ist es anhand der „Rechten-Hand-Regel“ ganz einfach, sich zu merken, was zu tun ist. Betrachtet man sich die rechte Hand von oben, ist der Daumen die linke Spur, die Lücke zwischen ihm und dem Zeigefinger ist die Rettungsgasse und alle anderen Finger stellen die restlichen Spuren dar. Das bedeutet, dass nur die Fahrer auf der linken Spur so weit links wie möglich fahren und alle anderen so weit wie möglich rechts. Zudem sollte darauf geachtet werden, den Standstreifen freizuhalten und das Fahrzeug nicht schräg zu halten. Denn sonst kann es sein, dass das Heck des Fahrzeugs zu weit in die Fahrbahn zeigt und die Rettungskräfte behindert.

Seit Oktober 2017 gelten bei Missachtung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse höhere Geldbußen. Der Bundesrat stimmte für ein Gesetz, nach dem mindestens 200 Euro zu zahlen sind – vorher waren es lediglich 20 Euro. Das Bußgeld erhöht sich, wenn Dritte dabei gefährdet wurden; dann können es 280 Euro werden. Zudem droht ein einmonatiges Fahrverbot. Dieses kann auch in Kraft treten, wenn es zu einem Sachschaden kommt. In diesem Fall kann auch ein Bußgeld von 320 Euro verhängt werden. PR/bo

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