Vergleichsrechnung bei Kindergeld und -freibeträgen
Kindergeld und Kinderfreibeträge beeinflussen einander. Grundsätzlich gilt dabei:Sie können nicht Kindergeld erhalten und zusätzlich die vollen Kinderfreibeträgevon der Steuer absetzen.Denn das Finanzamt verrechnet nämlich das schon ausgezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil, der sich durch die Kinderfreibeträge ergibt.
Ihnen bleibt daher letzten Endes nur die Differenz zwischen Kindergeld und Steuerfreibeträgen.
Das Finanzamt prüft nach der Einkommensteuererklärung allerdings, was günstiger ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag . Kinder- und BEA-Freibetrag stehen grundsätzlich jedem der
beiden Elternteile zu.
Die Kinderfreibeträge führen übrigens nur bei etwa 5
Prozent aller Steuerzahler
zu einem zusätzlichen
Steuervorteil.