Vergleichsrechnung bei Kindergeld und -freibeträgen

Kindergeld und Kinderfreibeträge beeinflussen einander. Grundsätzlich gilt dabei:Sie können nicht Kindergeld erhalten und zusätzlich die vollen Kinderfreibeträgevon der Steuer absetzen.Denn das Finanzamt verrechnet nämlich das schon ausgezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil, der sich durch die Kinderfreibeträge ergibt.

Ihnen bleibt daher letzten Endes nur die Differenz zwischen Kindergeld und Steuerfreibeträgen.

Das Finanzamt prüft nach der Einkommensteuererklärung allerdings, was günstiger ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag . Kinder- und BEA-Freibetrag stehen grundsätzlich jedem der

beiden Elternteile zu.

Die Kinderfreibeträge führen übrigens nur bei etwa 5

Prozent aller Steuerzahler

zu einem zusätzlichen

Steuervorteil.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort