„Tricks beim Mindestlohn sind vorprogrammiert“

Saarbrücken · Gezielte Kontrollen, ob der seit Jahresbeginn geltende Mindestlohn gezahlt wird, werden ab März starten. Ermittler beim Hauptzollamt teilen Befürchtungen, dass Arbeitgeber in die Trickkiste greifen.

. Der seit Jahresbeginn bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro beschert den Fahndern der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit " (FKS) beim Saarbrücker Hauptzollamt mehr Arbeit. Zu den Aufgaben der Ermittertruppe des neuen FKS-Chefs Matthias Druy gehört es, im Saarland sowie in der West- und Vorderpfalz zu überprüfen, ob die Lohnuntergrenze von den Arbeitgebern eingehalten wird. 120 Mitarbeiter an den Standorten Saarbrücken , Kaiserslautern und Landau zählt die FKS. In den kommenden drei Jahren soll die Mannschaft um rund 40 Leute verstärkt werden. Bundesweit wird die Zahl der Kontrolleure um 1600 aufgestockt.

Für die Schwarzarbeitsfahnder beim Zoll ist das Thema Mindestlohn nicht neu. FKS-Chef Druy und sein Kollege Frank Klein verweisen darauf, dass die Einhaltung der tariflichen Mindestlöhne in bestimmten Branchen - etwa am Bau oder in der Gebäudereinigung - bereits seit Jahren zu ihren Kontrollaufgaben gehört. Einige schwarze Schafe in verschiedenen Branchen wurden entdeckt und mit Geldbußen zur Kasse gebeten. 70 Prozent der FKS-Prüfungen werden in den Schwarzarbeit-Verdachtsbranchen (Bau, Transport , Schlachter, Gebäudereinigung) durchgeführt. Das Thema Mindestlohn bestimmt nur eines der Kontrollfelder. Illegale Beschäftigung, Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht , und möglicher Missbrauch der Leistungen der Arbeitsagentur sind die Bereiche, die die FKS unter die Lupe nimmt. 2013 wurden insgesamt 1650 Arbeitgeber und 11 786 Beschäftigte überprüft, 2319 Strafverfahren und 1487 Bußgeldverfahren eingeleitet.

"Wir stehen quasi in den Startlöchern", antworten Druy und Klein auf die Frage, wann die ersten Kontrollen wegen des seit 1. Januar per Gesetz vorgeschriebenen Mindestlohnes anlaufen. "Momentan wären solche Kontrollen aber reiner Formalismus", meinen beide. Denn im Gesetz ist festgehalten, dass der Lohn erst spätestens am letzten Arbeitstag des Monats ausgezahlt worden sein muss, der auf den Monat der Beschäftigung folgt. Also: Am 28. Februar muss der Mindestlohn für Januar überwiesen sein. Erst danach macht eine behördliche Überprüfung Sinn. Doch die Ermittler sind nicht untätig. Bei Routinekontrollen in diesen Wochen weisen sie die Arbeitgeber gezielt auf die Mindestlohn-Vorschriften hin.

Die Saarbrücker Schwarzarbeitsfahnder gehen davon aus, dass im Billiglohnsektor wegen des vorgeschriebenen Mindestlohnes manipuliert wird. Druy und Klein stimmen Befürchtungen der Gewerkschaften zu: "Tricksereien sind vorprogramiert". Die Palette der "Umgehungstatbestände" und möglichen Manipulationen ist groß. So könnte bei Stundenaufzeichnungen getrickst werden, weniger Arbeitszeit als geleistet notiert werden. Experten glauben, dass die Scheinselbstständigkeit wächst, etwa die Zahl angeblich selbstständiger Taxifahrer steigt, der Bierzapfer oder der Tellerwäscher ein eigenes Gewerbe anmeldet. "Risikoorientiert" wollen Druy und sein Team bei Kontrollen vorgehen. Um möglichst viel Fach- und Insiderwissen zu konzentrieren, arbeiten die Fahnder in Prüfgruppen für Bau, Hotel- und Gastronomie, und Transport .

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort