Verbraucherrechte Online-Apotheke muss Arznei zurücknehmen

Berlin · (dpa) Kunden haben das Recht, online bestellte Medikamente binnen 14 Tagen zurückzusenden. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes entschieden (Az.: 5 U 185/17). Eine niederländische Versandapotheke hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Medikamente vollständig vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Zurückgenommene Arzneien könnten aus Sicherheitsgründen nicht mehr verkauft und müssten daher entsorgt werden. Das Gericht hielt die Klausel aber für unwirksam. Bereits die Oberlandesgerichte Naumburg und Karlsruhe hatten so entschieden.

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