Überfüllte Züge Im Zug kein Anrecht auf Erste-Klasse-Sitz

Berlin · (dpa) Sich in einem überfüllten Zug mit seinem Zweite-Klasse-Ticket in die Erste Klasse zu setzen, ist nicht erlaubt. Wer in der Ersten Klasse fahren möchte, brauche eine Fahrkarte für die Erste Klasse, sagt die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Ansonsten liege die „Erschleichung einer Beförderungsleistung“ vor. Dafür droht ein Bußgeld. Einen gesetzlichen Anspruch, einfach in die höhere Klasse wechseln zu können, gebe es nicht, erklärt die Deutsche Bahn. Allerdings könne der Zugchef bei stark ausgelasteten Zügen die Erste Klasse für alle Fahrgäste freigeben.

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