Verbrauchertipp Hinweispflicht bei aufgetautem Fleisch

München · (dpa) Verbraucher gehen meist davon aus, dass Fleisch an der Bedientheke immer frisch ist. Tatsächlich ist es aber möglich, dass tiefgefrorenes Fleisch erst zum Verkauf aufgetaut wurde. In diesem Fall müsse ein entsprechender Hinweis in unmittelbarer Nähe der Bezeichnung stehen, informiert die Verbraucherzentrale Bayern.

Bei zerkleinertem Fleisch wie Gulasch oder Hackfleisch darf der Hinweis aber fehlen. Das gilt auch, wenn aufgetautes Fleisch beispielsweise mariniert wird. Die Vorschrift gilt nämlich nicht, wenn nur einzelne Zutaten eingefroren waren, nicht aber das gesamte Endprodukt. Frisches Geflügelfleisch darf allerdings zu keinem Zeitpunkt eingefroren gewesen sein.

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