Verbrauchertipp Wann beschädigte Geldscheine ersetzt werden

Frankfurt · Banknoten gehen durch viele Hände. Das kann Spuren hinterlassen. Doch beschädigte Geldscheine sind nicht automatisch wertlos. Oft kann man damit sogar noch bezahlen oder sie werden ersetzt.

 Mitarbeiter des Nationalen Analysezentrums der Bundesbank in Mainz können selbst bei einem Bündel Geldscheinen, das im Garten vergraben war und schon halb vermodert ist, noch den Wert bestimmen.

Mitarbeiter des Nationalen Analysezentrums der Bundesbank in Mainz können selbst bei einem Bündel Geldscheinen, das im Garten vergraben war und schon halb vermodert ist, noch den Wert bestimmen.

Foto: dpa-tmn/Silas Stein

(dpa) Geldscheine können manchmal auf recht seltsame Art schneller weg sein als gedacht. Da kann sich in einem unachtsamem Augenblick der Hund ein paar Scheine schnappen und mit seinen scharfen Zähnen zerfleddern. Oder die Banknoten werden versehentlich in der Waschmaschine mitgewaschen. Mitunter landen sie sogar im Aktenschredder oder sind in einem wiederentdeckten Kellerversteck vermodert. Sind solche Scheine wertlos?

„Nicht unbedingt“, sagt Sven Bertelmann, Leiter des Nationalen Analysezentrums der Bundesbank in Mainz. Die Bundesbank leistet für beschädigte Banknoten Ersatz. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass mehr als die Hälfte des Geldscheins vorgelegt wird oder man nachweisen kann, dass die fehlenden Teile von Geldscheinen vernichtet wurden.

Der Service der Bundesbank ist für Verbraucher kostenlos. Die Chancen, den Wert der Scheine ersetzt zu bekommen, stehen gut. 2018 waren rund 98 Prozent der jährlich etwa 30 000 Erstattungsanträge erfolgreich. Insgesamt wurden rund 44 Millionen Euro erstattet.

„Fachleute unterscheiden, ob ein Geldschein noch fit ist für den Zahlungsverkehr oder eben nicht, also zum Beispiel ausgebleicht, zerrissen oder geklebt ist“, erklärt Elke Vincke vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Für den Verbraucher sind die Grenzen zwischen tauglich und untauglich nicht ohne Weiteres zu erkennen.

Ist ein Geldschein nur leicht beschädigt, zum Beispiel eingerissen, kann er getrost noch beim Einkauf zum Bezahlen verwendet werden. Im Prinzip ist so ein Geldschein als Zahlungsmittel gültig. „Der Handel muss sogenannte umlauffähige Banknoten annehmen“, erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland in Berlin.

Aber er kommt oft auch Kunden entgegen, die mit nicht mehr umlauffähigen Banknoten zahlen wollen. „Überschaubare Beschädigungen und kleinere Beschriftungen sind in der Regel kein Problem und werden akzeptiert“, so Binnebößel. „Die beschädigten Scheine gibt der Händler dann aber nicht wieder in Umlauf, sondern führt sie an die Bundesbank zurück.“

Diese Möglichkeit haben auch Verbraucher. Sie können das Geld zu einer Bundesbank-Filiale bringen oder es mit der Post an das Nationale Analysezentrum schicken. Sie können es oftmals auch bei Banken und Sparkassen einreichen, die es dann ebenfalls an die Bundesbank weiterleiten. „Auch wenn Sparkassen nicht verpflichtet sind, beschädigte Scheine zu ersetzen, klappt der Umtausch meist problemlos“, sagt Vincke.

Schwierige Fälle sind aber direkt bei der Bundesbank am besten aufgehoben. Dazu gibt es auf der Homepage der Bundesbank einen entsprechenden Antrag, um beschädigtes Bargeld einzureichen.

Es kommt gar nicht so selten vor, dass der Backofen als Versteck für die Geldbörse dient. Vergisst der Besitzer das und stellt den Ofen an, verkohlt das Geld samt Portemonnaie. Oder das Geld wird im Garten oder in Blumentöpfen vergraben und verrottet dort im Laufe der Zeit. Im Analysezentrum der Bundesbank in Mainz können die Experten jedoch selbst aus stark verbrannten, vermoderten oder verklebten Klumpen oft noch etwas herausholen.

„Auch wenn es aussichtslos scheint, sollten sich Kunden nicht scheuen, so etwas bei der Bundesbank abzugeben oder einzuschicken“, rät Sven Bertelmann. Allerdings solle man vorher nicht selbst versuchen, die Banknoten von den umgebenden Materialien zu trennen, sondern alles so lassen, wie es ist.

Selbst kleinste Teile beziehungsweise Reste wie zum Beispiel Asche sollten so verpackt werden, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Die Experten im Analysezentrum haben Methoden und Erfahrungen, um herauszufinden, wie viel Geld verbrannt oder anderweitig beschädigt ist und was davon zu ersetzen ist. „Dabei ist das Gesamtbild entscheidend“, sagt Bertelmann.

Bei Scheinen, die „repariert“, also geklebt wurden, ist besondere Vorsicht angebracht. „Hier sollten Verbraucher anhand der Seriennummer prüfen, ob es sich überhaupt um Teile desselben Geldscheins handelt“, sagt Bertelmann. Nur so könne man sicher sein, den Gegenwert des Scheines ersetzt zu bekommen.

Schwierig könne der Umtausch bei verfärbten Banknoten werden, erklärt Elke Vincke. Denn je nach Einfärbung könnten sie auch aus einem Überfall auf einen Geldautomaten stammen. Zahlreiche dieser Geräte sind mit der sogenannten IBNS-Technologie ausgestattet und färben das enthaltene Bargeld automatisch mit Spezialtinte, wenn sie aufgebrochen oder gesprengt werden.

 Wird mehr als die Hälfte eines Geldscheins vorgelegt, ersetzt ihn die Bundesbank.

Wird mehr als die Hälfte eines Geldscheins vorgelegt, ersetzt ihn die Bundesbank.

Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

„Banknoten aus kriminellen Handlungen werden nicht umgetauscht“, erklärt Sven Bertelmann. Ebenfalls keinen Ersatz gibt es für Geldscheine, die mutwillig beschädigt wurden. „Wer also aus Wut einen Geldschein zerreißt oder sich aus Übermut eine Zigarre mit einem 500-Euro-Schein anzündet, muss für den Verlust selbst aufkommen.“

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