Verbraucherschutz Dubiose Videoportale locken in Abofallen

Berlin · Mit dem Versprechen, kostenlos Kinofilme und Serien schauen zu können, locken Betrüger Anwender auf gefälschte Portale. Schon der Versuch, dort ein Probeabo abzuschließen, setzt digitale Drückerkolonnen in Bewegung.

 Ein falscher Klick genügt: So landen Verbraucher schnell in einer Abofalle.

Ein falscher Klick genügt: So landen Verbraucher schnell in einer Abofalle.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die Webseiten sehen sich zum Verwechseln ähnlich, nur die Webadresse und das Logo sind verschieden. Angeblich werden aktuelle Filme und Serien zum Streamen angeboten können, fünf Probetage kostenlos. Verbraucherschützer warnen vor diesen dubiosen Streaming-Portalen, die vermeintlich Kinofilme und TV-Serien anbieten. Die Internet-Anwender würden mit falschen Versprechungen auf gefälschte Portale gelockt und dann mit hohen Rechnungen für angeblich zustande gekommene Abonnement-Verträge unter Druck gesetzt.

In der Regel werben die betrügerischen Streaming-Portale mit einem mehrtägigen kostenlosen Testabonnement. Für die Nutzung müssen die Verbraucher sich registrieren und dabei neben ihren Adressdaten eine E-Mail und eine Telefonnummer angeben. Sie können sich jedoch auf den Webseiten entweder nicht erfolgreich registrieren oder nach der Registrierung keine Filme oder Serien anschauen. Trotzdem erhalten die Anwender eine E-Mail, in der die Kosten für ein angeblich abgeschlossenes Jahresabo in Rechnung gestellt werden.

Bei den ersten Besuchen, die häufig durch einen Klick auf Werbe-Fenster im Browser ausgelöst werden, bekommen die Verbraucher meist keinen Hinweis, dass ein zahlungspflichtiges Abonnement abgeschlossen werden soll. Ruft er später die Webseite direkt auf, wird dagegen auffällig auf die Zahlungspflicht hingewiesen. Damit solle der Nachweis des Betrugsversuchs erschwert werden, erklären die Verbraucherschützer.

Nicht nur die vermeintlichen Streaming-Portale sind gefälscht, sondern auch die Internet-Auftritte der Inkasso-Unternehmen, die die ungerechtfertigten finanziellen Forderungen eintreiben sollen. Dazu werden Webseiten von seriösen Firmen quasi komplett kopiert. Um den Drohungen noch mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, versuchen die Betrüger, an verschiedenen Stellen im Internet Beiträge prominent zu platzieren, in denen der Eindruck erweckt wird, als könnten die Forderungen eingeklagt werden. So wurden auf Youtube Videos hochgeladen, in denen dazu geraten wird, die Rechnungen zu zahlen.

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz war bereits erstmals Ende 2017 durch Beschwerden auf ein ganzes Netzwerk an angeblichen Video-Streaming-Webseiten gestoßen. Die kriminelle Szene konnte aber durch die Warnungen der Verbraucherschützer und die Ermittlungsarbeit der Polizei bislang nicht ausgetrocknet werden.

Das höre einfach nicht auf, sagt Sabrina Wagner, Marktbeobachtung Digitales der Verbraucherzentralen. Es würden immer wieder neue Seiten online gestellt. „Wir haben in der Marktbeobachtung eine Liste von über 450 bekannten Webadressen recherchiert, hinter denen offenkundig betrügerische Angebote stecken“, erklärt Wagner. Nach dem Abgleich dieser Liste mit den Adressen, die von der Polizei in Niedersachsen ermittelt wurden, seien die Verbraucherschützer auf rund 550 gekommen. Davon sei allerdings keine Webseite mehr online. Mit den Portalen werde massenhaft versucht, Verbraucher unter Druck zu setzen. „Die Betroffenen, die in die Beratung kommen, bilden nur die Spitze eines Eisbergs“, sagt Wagner.

Jennifer Kaiser, Beraterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt, bei manchen Verbrauchern bestehe der Irrglaube, dass im Internet immer irgendwo alles auch kostenlos zu finden sei. „Das hat sich bei vielen festgesetzt. Und wenn sich dann eine solche Seite öffnet, wird jegliche Vernunft ausgeschaltet.“ Bemerkenswert sei, dass diese betrügerischen Portale mit den aktuellsten Kinofilmen würben. Mit ein wenig kritischer Distanz müsse aber hinterfragt werden: Wie kann das sein, dass der Film, der aktuell im Kino läuft, mir hier für fünf Tage kostenlos angeboten wird?

Zur Abwehr der Ansprüche lohne es sich nicht, einen formellen Widerspruch gegenüber dem Anbieter einzureichen und „teure Einschreiben zum vermeintlichen Firmensitz der Portale nach Großbritannien“ zu schicken. Verbraucher sollten den Betrug bei der Polizei anzeigen, damit die Ermittlungsbehörden auch im Bilde sind.

Sind bei einer Registrierung keine Kosten angegeben, sollten die Anwender diesen Bestellvorgang mit Bildschirmfotos (Screenshots) dokumentieren, raten Verbraucherschützer. Es sei für den Verbraucher von Vorteil, wenn er beweisen könne, dass er sich die Angaben auf der Webseite verlassen hat, auf der keine Rede von Kosten gewesen sei.

(dpa)
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