Mehr Rechte für Internet-Nutzer

Straßburg · Die EU will nach fast vier Jahren Debatten einheitliche Datenschutzregeln für Internet-Nutzer beschließen. Nutzer sollen vor allem mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten wie etwa bei Facebook bekommen.

 Ziel der europäischen Datenschutzreform ist es, den Internet-Nutzern in Zukunft mehr Rechte und Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben. Foto: SZ-Archiv/Ingo Bartussek

Ziel der europäischen Datenschutzreform ist es, den Internet-Nutzern in Zukunft mehr Rechte und Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben. Foto: SZ-Archiv/Ingo Bartussek

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Mehr Verbraucherschutz im Internet und bei Verstößen millionenschwere Strafen für Internet-Konzerne: Die Verhandlungen über Europas Datenschutzreform sind auf der Zielgeraden. Am 15. Dezember kamen Vertreter des Europaparlaments, des Rates der EU-Staaten und der Kommission in Straßburg zusammen, um die letzten Hürden für die umfangreiche Reform aus dem Weg zu räumen. Offen waren unter anderem noch die Höhe der Strafzahlungen bei Verstößen und die verbindliche Ernennung von Datenschutzbeauftragten bei Unternehmen.

Verhandelt wird auch noch über das Mindestalter, ab dem Jugendliche sich ohne Einverständnis der Eltern bei sozialen Netzwerken anmelden dürfen. "Ziel war eine gemeinsame Altersgrenze in der EU", sagte der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht der Nachrichtenagentur afp. Das Parlament habe 13 Jahre vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten, in denen es sehr unterschiedliche Regelungen mit einem Mindestalter von bis zu 18 Jahre gebe, hätten sich untereinander nur auf 16 Jahre verständigen können. "Lösung könnte sein, dass 16 Jahre aufgenommen wird, die nationalen Regelungen aber darunter liegen können", sagte Albrecht.

Die künftige europäische Datenschutzgrundverordnung soll erstmals europaweit ein einheitliches Datenschutzniveau schaffen und das Recht auf Privatsphäre stärken. Die Reform löst seit 20 Jahren geltendes Recht ab. Damals waren soziale Netzwerke wie Facebook ebenso wenig ein Massenphänomen wie das groß angelegte Sammeln von Verbraucherdaten durch weltweit agierende Internetkonzerne wie Google. Das neue Recht sieht unter anderem auch einfachere Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher vor, wenn sie den Missbrauch ihrer Daten befürchten. Sie müssen sich mit Beschwerden bisher an das EU-Land wenden, in dem der Anbieter seinen Sitz hat. Künftig können sie bei der Datenschutzbehörde ihres Heimatlandes Protest einlegen. Gleichzeitig werden die Firmen verpflichtet, eine eindeutige Zustimmung zur Nutzung der Daten einzuholen, anstatt Kunden unübersichtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu präsentieren. Internet-Anbieter müssen zudem auf Verlangen private Infos löschen. Ein Streitpunkt zwischen Mitgliedstaaten und Parlament sind hierbei die Strafen, mit denen Firmen bei Verstößen belegt werden sollen. Auch für die Zustimmung zur Datennutzung und bei der Weiterverwendung von Nutzerdaten für andere Zwecke als bei der Genehmigung vereinbart, wollen die Abgeordneten höhere Hürden errichten.

Die neue EU-Verordnung soll voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft treten.

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