Großer Ärger für Facebook

Bonn · Facebook hat eine neue Baustelle in Deutschland: Wettbewerbshüter nehmen das Online-Netzwerk unter die Lupe. Dabei geht es um die Frage, ob Facebook eventuell gegen Datenschutzrecht verstößt und dies etwas mit einer möglichen marktbeherrschenden Stellung zu tun hat.

 Das soziale Netzwerk Facebook wird vom Bundeskartellamt geprüft. Es besteht Verdacht auf Marktmachtmissbrauch. Foto: dpa

Das soziale Netzwerk Facebook wird vom Bundeskartellamt geprüft. Es besteht Verdacht auf Marktmachtmissbrauch. Foto: dpa

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Nach dem jahrelangen Druck deutscher Datenschützer steht Facebook nun auch im Visier des Bundeskartellamts. Die Wettbewerbsbehörde verdächtigt das weltgrößte Online-Netzwerk, bei den Vertragsbestimmungen zu Nutzerdaten eine mögliche marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Das Unternehmen zeigte sich in einer ersten Stellungnahme kooperationsbereit: "Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten."

Die Behörde geht in dem Verfahren zwei Fragen nach: Ob Facebook tatsächlich mit seinen Vertragsbestimmungen gegen geltende nationale Datenschutzregeln verstößt und ob das Netzwerk damit eine möglicherweise marktbeherrschende Stellung ausnutzt.

Für einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen allein wären die Wettbewerbshüter nicht zuständig. Wenn Facebook jedoch die für den Nutzer undurchsichtigen Vertragsklauseln mit Hilfe seiner Marktmacht durchsetzen würde, könnte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Denn bei einer solchen Marktstellung habe Facebook besondere Pflichten.

Das Kapital von Facebook seien Daten der Nutzer, die für Werbezwecke verwendet werden. Wer das Netzwerk nutzt, willigt in die Verarbeitung von Daten ein. Der Umfang der Einwilligung sei für die Nutzer nur schwer nachvollziehbar, erklärt die Behörde. Wenn Facebook auf diese Weise außergewöhnliche Geschäftsbedingungen durchsetze, könne das eine "kartellrechtswidrige Ausbeutung der Kunden" sein, sagt auch Kai Neuhaus, Rechtsexperte bei der Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle in Brüssel.

Deutsche Datenschützer und Verbraucherorganisationen werfen Facebook schon seit einiger Zeit vor, zu viele Daten zu erheben und dies nicht transparent genug zu tun. Facebook betont stets, das internationale Geschäft des Unternehmens habe seinen Sitz in Irland und werde von der dortigen Datenschutz-Behörde beaufsichtigt. Das Bundeskartellamt erklärte jetzt, das Verfahren werde "in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten" geführt.

Facebook hat nach jüngsten Zahlen 28 Millionen Mitglieder in Deutschland. Das Netzwerk verdrängte diverse konkurrierende Anbieter wie MySpace oder StudiVZ in den vergangenen Jahren.

Da es um ein Verwaltungsverfahren geht, könnte das Kartellamt am Ende anordnen, dass das Unternehmen bestimmte Regeln ändern muss. Ein Bußgeld von immerhin bis zu zehn Prozent vom Jahresumsatz könnte die Behörde dagegen in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verhängen, das separat laufen müsste. Wenn Facebook die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen tatsächlich nur deswegen durchsetzen könne, weil Verbraucher keine Alternative hätten, "könnte der Fall noch spannend werden", erklärt Kai Neuhaus.

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