Arbeitnehmern steht Schadenersatz für verspätetes Gehalt zu

Freiburg · Wer sein Gehalt zu spät bekommt, hat Anrecht auf Schadenersatz: laut Gesetz einen Pauschalbetrag von 40 Euro. Um an das Geld zu kommen, mussten Arbeitnehmer bis vor Kurzem Schäden nachweisen können, zum Beispiel Verzugszinsen bei Darlehen.

Nun steht Arbeitnehmern die Pauschale grundsätzlich zu, wenn das Gehalt erst nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Termin auf dem Konto eintrifft. Es muss sich jedoch tatsächlich um das Gehalt handeln. Für andere Zahlungen wie die Erstattung von Reisekosten gelte die Regelung nicht, berichtet die Zeitschrift "Personalmagazin". Schadenersatz gibt es zudem nur, wenn der Arbeitgeber schuld an der Verzögerung ist.

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