Internet-Dienst der Polizei Strafanzeige in der Online-Wache

Berlin · In fast allen Bundesländern können Anzeigen bei der Polizei mittlerweile auch über das Internet gestellt werden. Das soll sowohl Bürger als auch die Beamten entlasten. Das Saarland und Rheinland-Pfalz wollen nachziehen.

 In fast allen Bundesländern in Deutschland wird es noch im laufenden Jahr möglich sein, eine Strafanzeige über das Internet an eine Polizeiwache zu übermitteln. Vorreiter ist Brandenburg, wo der Dienst schon seit 15 Jahren angeboten wird.

In fast allen Bundesländern in Deutschland wird es noch im laufenden Jahr möglich sein, eine Strafanzeige über das Internet an eine Polizeiwache zu übermitteln. Vorreiter ist Brandenburg, wo der Dienst schon seit 15 Jahren angeboten wird.

Foto: dpa/A3462 Marcus Führer

Wem das Fahrrad gestohlen wurde oder wer Zeuge einer Straftat geworden ist, der kann in den meisten Bundesländern online Anzeige erstatten oder der Polizei nützliche Hinweise in laufenden Ermittlungen geben. Mit wenigen Klicks können Bürger auf den jeweiligen Internetseiten so ihr Anliegen an die Beamten übermitteln. Die Anfahrt und Wartezeiten auf dem Revier entfallen.

Die Polizei in Brandenburg ist auf diesem Gebiet Vorreiter und hat die Möglichkeit bereits vor 15 Jahren geschaffen. Anfang 2018 hat auch Bayern als dreizehntes Bundesland seinen Bürgern diese Möglichkeit eröffnet. Das bayerische Innenministerium teilte mit, dass das Online-Angebot bislang gut angenommen wird und monatlich zwischen 1000 und 1300 Anzeigen online bei den Polizeibeamten eingereicht werden.

Gute Gründe dafür, den Service anzubieten, seien zum einen der höhere Komfort, zum anderen erhoffe sich auch die Polizei dadurch Vereinfachungen, da die Daten online strukturiert erhoben würden. Auf der Internetseite der bayerischen Polizei werden die Nutzer etwa mit gezielten Fragen durch den gesamten Anzeigenprozess geführt. Genauer Tathergang, Informationen zum Täter und zum Geschädigten werden abgefragt.

Die Bayern hofften mit der Einführung der Online-Wache auch darauf, dass durch die vereinfachte Übermittlung der Strafanzeigen künftig auch mehr Anzeigen im Bereich der Kleinkriminalität erstattet werden und dadurch „das Dunkelfeld ein Stück weit aufgehellt“ werde, so das Innenministerium.

Dabei müssen sich Nutzer allerdings bewusst sein, dass eine Online-Anzeige immer polizeiliche Ermittlungen auslöst. Auf allen Internetseiten der Polizeipräsidien der Länder, auf denen der Dienst angeboten wird, werden die Bürger darauf hingewiesen, dass eine erstattete Anzeige nicht mehr zurückgenommen werden kann und dass die Vortäuschung einer Straftat oder die willentliche Falschbeschuldigung ebenfalls eine Straftat darstellt. Wer das Formular aus Spaß an die Polizei übermittelt, macht sich also selbst strafbar. Zudem müssen Bürger, die online Anzeige erstatten, damit rechnen, dass sie unter Umstände vorgeladen werden und persönlich zum Sachverhalt befragt werden.

In einigen Bundesländern steht die Online-Wache nur für bestimmte Delikte zur Verfügung. So etwa in Bayern, wo unter anderem Fahrraddiebstahl, Online-Auktionsbetrug sowie Diebstahl und Beschädigung von Fahrzeugen auf der Webseite angezeigt werden können.

Der bayerische Innenminister Joachim Hermann wies bei der Einführung der Internet-Wache ausdrücklich darauf hin, dass die Online-Anzeige kein Ersatz für den polizeilichen Notruf und eine persönliche Anzeigenerstattung auch weiterhin möglich sei. Die Online-Wache soll, so Herrmann, in Bayern rund ein Jahr getestet werden. Je nach Erfahrung der Dienststellen solle dann weiter so verfahren werden, oder der Service werde wieder eingestellt.

Das Saarland und Rheinland-Pfalz sind zusammen mit Thüringen die einzigen Bundesländer, in denen es die Online-Wache bislang noch nicht gibt. Das Saarland und Rheinland-Pfalz wollen aber in der ersten Dezemberhälfte dieses Jahres nachziehen. Das Ministerium des Inneren in Rheinland-Pfalz erklärte, die Online-Wache sei ein Service-Angebot für die Bürger und man wolle damit ein zeitgemäßes Kommunikationsmittel für die Erstattung von Strafanzeigen schaffen.

David Maaß, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Saar, ist noch skeptisch: „Wir sehen das zwiegespalten. Die Digitalisierung ist wichtig. Aber es ist die Frage, ob der Zeitpunkt auch richtig ist, da sich der Aufwand auf jeden Fall erhöhen wird.“ Vor dem Hintergrund der akuten Personalnot in der saarländischen Landespolizei (die SZ berichtete) bestehe die Sorge, dass es zu noch größerer Überforderung kommen könnte.

Einzig Thüringen bleibt wie bisher bei der Anzeigenerstattung vor Ort und verzichtet auf die digitale Unterstützung. Das wird sich wohl so schnell auch nicht ändern. Auf Anfrage teilte ein Sprecher des Innenministeriums in Thüringen mit, dass die Polizei der Online-Wache durchaus positiv gegenüberstehe, aber derzeit vollauf damit beschäftigt sei, die Erneuerung der IT-Verfahrenslandschaft voranzutreiben. Konkrete Pläne für die Internet-Wache gebe es noch nicht.

Nicht alle Online-Wachen dienen den Nutzern nur dazu, Strafanzeige zu stellen. Die Webseiten in Berlin und Hamburg etwa  können auch einfach dazu genutzt werden, sich bei der Polizei zu beschweren oder Danke zu sagen.

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