Mietminderung wegen Legionellen nur bei Gesundheitsgefährdung

München · Legionellen-Befall in einer Mietwohnung ist erst dann ein Mangel, wenn eine konkrete Gesundheitsgefährdung besteht. Das heißt, die entsprechenden Grenzwerte müssen tatsächlich überschritten werden.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 452 C 2212/14), über das der Mieterverein München berichtet. Werden lediglich an einer Messstelle technische Grenzwerte überschritten, berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung.

In dem verhandelten Fall wurde der Mieter einer Wohnung von der Hausverwaltung darüber informiert, dass bei einer Untersuchung im Februar eine Überschreitung der Legionellen-Grenzwerte festgestellt worden sei. Anfang Mai wurde mitgeteilt, dass die Belastung weiter über den Grenzwerten liege. Daraufhin teilte der Mieter mit, dass er weitere Mietzahlungen nur noch unter Vorbehalt leiste.

Nach der Mitteilung, dass eine mittlere Legionellen-Kontamination aufgetreten sei, behielt der Mieter eine Miete komplett ein. Der Vermieter zog daher vor Gericht. Mit Erfolg: Nach Auffassung des Amtsgerichts bestand kein Mangel. Den vorgelegten Untersuchungsberichten sei zu entnehmen, dass zu keinem Zeitpunkt eine Legionellen-Konzentration über dem gesundheitsgefährdenden Grenzwert gemessen wurde. Festgestellt worden sei lediglich einmal ein etwas erhöhter Legionellen-Befall, allerdings nicht in der Wohnung des Beklagten.

Eine konkrete Gesundheitsgefahr, die über das normale Lebensrisiko hinausgehe, habe daher nicht bestanden.

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