Gehörlose haben Anspruch auf spezielle Rauchwarnmelder

Kassel · Gehörlose Menschen können sich unter Umständen Rauchwarnmelder mit Lichtsignalanlage von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlen lassen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor, auf die der Verband der Privaten Bauherren (VPB) hinweist.

Diese speziellen Geräte entsprechen nach Ansicht der Richter einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis. Außerdem ermöglichen sie Gehörlosen ein selbstständiges Wohnen.

In vielen Bundesländern sind Rauchwarnmelder inzwischen Pflicht. Bis Ende 2015 müssen alle Hausbesitzer in Bremen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nachziehen. Die Nachrüstfrist in Nordrhein-Westfalen läuft bis Ende 2016, in Bayern bis Jahresende 2017, in Thüringen bis zum 31. Dezember 2018.

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein ist die Frist zum Nachrüsten bereits verstrichen. Noch keine gesetzlichen Regelungen gibt es in Sachsen , Berlin und Brandenburg. Im Saarland gibt es noch keine Vorschriften für Bestandsbauten, sondern nur für Neu- und bei Umbauten.

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