Bei kalter Wohnung Mietminderung möglich

Bei kalter Wohnung Mietminderung möglichKöln. (dpa/tmn) Bei länger anhaltenden Minustemperaturen stoßen manche Heizungen an ihre Grenzen. Der Vermieter muss dennoch sicherstellen, dass die Wohnräume ausreichend beheizt werden können. Ansonsten kann der Mieter unter Umständen seine Miete mindern, erläutert der Immobilienverband IVD-West in Köln

Bei kalter Wohnung Mietminderung möglichKöln. (dpa/tmn) Bei länger anhaltenden Minustemperaturen stoßen manche Heizungen an ihre Grenzen. Der Vermieter muss dennoch sicherstellen, dass die Wohnräume ausreichend beheizt werden können. Ansonsten kann der Mieter unter Umständen seine Miete mindern, erläutert der Immobilienverband IVD-West in Köln. In der Wohnung müsse es 20 bis 22 Grad warm werden können, in Bad und Toilette mindestens 21 Grad. Dies müsse zwischen 7 und 23 Uhr gewährleistet sein."Pi mal Daumen" geht bei Endabrechnung nichtHamburg. (dpa/tmn) Eine Nachforderung von Heizkosten durch den Vermieter ist nur dann zulässig, wenn der Mieter die Berechnung nachvollziehen kann. Nach Ansicht des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek ist das nicht der Fall, wenn allein die Ölkäufe und Durchschnittspreise aufgelistet werden - auch der Ölbestand zu Anfang und Ende der Abrechnungsperiode muss ermittelt und berücksichtigt werden (Az.: 712 C 47/08). Das gelte auch für die tatsächlichen Preise beim Heizöl-Kauf.

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