Vermieter darf vertragswidrig genutzten Wasserhahn stilllegen

Berlin · Vermieter dürfen einen Wasserhahn in einer Mietwohnung stilllegen, wenn der Mieter ihn nicht vertragsgemäß nutzt. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor. Darüber berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" . In einem solchen Fall haben Mieter keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung.

In dem verhandelten Fall gehörte zur Erdgeschosswohnung der Mieter eine Terrasse, nicht aber die angrenzende Rasenfläche. Zur Mietsache gehörte zudem ein Außenwasserhahn, den die Mieter zur Bewässerung ihrer Pflanzen auf der Terrasse nutzen durften. Allerdings wässerten die Mieter auch die Rasenfläche vor ihrer Terrasse. Damit war die Vermieterin aber nicht einverstanden und legte den Wasserhahn still. Die Mieter sahen das als Mangel an und verlangten dessen Beseitigung. Ohne Erfolg: Zwar liege hier ein Mangel vor, da der Gartenwasserhahn zur vermieteten Wohnung gehörte, befand das Gericht. Allerdings nutzten die Mieter den Wasserhahn, um gegen den Willen der Vermieterin den Garten zu bewässern. Damit verstießen sie gegen ihre mietvertraglichen Pflichten. Daher sei es treuwidrig, die Mangelbeseitigung zu fordern.

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