Orientierung an Tarifvertrag Die Bezahlung von Azubis muss angemessen sein

Berlin · In vielen Branchen und Regionen bekommen Azubis eine Vergütung, die in Tarifverträgen festgelegt ist. Selbst wenn das nicht der Fall ist und für den Ausbildungsbetrieb kein Tarifvertrag Anwendung findet, muss sich die Bezahlung der Azubis an einer solchen Festlegung orientieren.

Darauf weist die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Der Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“ sei in Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgeschrieben. Nach derzeitiger Rechtssprechung heiße das: Wer seine duale Ausbildung in einem nicht tarifgebundenen Betrieb mache, habe Anspruch auf mindestens 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort