40 000 Stellen unbesetzt Kabinett beschließt Gesetz für bessere Bezahlung in der Pflege

Berlin · Vor zwei Wochen hatte die „Konzertierte Aktion Pflege“ ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Am Mittwoch billigte das Bundeskabinett nun bereits einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vorschläge: Beschäftigte vor allem in der Altenpflege sollen demnach künftig besser entlohnt werden.

Wann die Lohnerhöhung genau kommt, ist aber noch unklar. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach hier von einem „überschaubaren Zeitraum“.

Wie werden Pflegekräfte derzeit entlohnt?

Nur unzureichend. Das ist ein Grund dafür, warum derzeit mindestens 40 000 Stellen unbesetzt sind. Darüber ist sich die Politik einig. So liegt der monatliche Bruttoverdienst für Altenpfleger im Westen um mehr als 560 Euro unter dem der Krankenpfleger. Im Osten sogar um 670 Euro. Pflegehelfer in der Altenpflege kommen  auf 590 beziehungsweise 300 Euro weniger. Im Jahr 2017 verdiente eine Fachkraft in der Altenpflege im Westen 2855 Euro pro Monat. Im Osten waren es 2356 Euro. Pflegehelfer brachten es im Schnitt auf 2026 beziehungsweise 1759 Euro.

Was ist geplant?

Das Gesetz eröffnet zwei Möglichkeiten, um den Pflegeberuf durch eine bessere Entlohnung attraktiver zu machen. Zum einen durch einen branchenweiten Tarifvertrag. Dazu sieht der Entwurf eine Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vor. Demnach würde ein zwischen den Tarifparteien ausgehandelter Tarifvertrag per Rechtsverordnung für alle Pflegeanbieter verbindlich festgeschrieben. Der zweite Weg sind höhere Lohnuntergrenzen. Schon heute gilt in der Pflegebranche ein Brutto-Mindestlohn, der von einer Kommission festgelegt wird. Er liegt seit dem 1. Januar bei 11,05 Euro im Westen und 10,55 Euro im Osten und gilt bislang nur für Hilfskräfte. Der Entwurf sieht vor, dass es künftig auch einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte gibt. Außerdem soll die Differenzierung nach Ost und West entfallen.

Wo ist das Problem?

In der Pflegebranche ist die Tarifbindung traditionell sehr schwach. Außerdem sind die Interessen unter den Arbeitgebern sehr unterschiedlich. Erst vor wenigen Tagen kam es zur Gründung eines Arbeitgeberverbandes, der mit der Gewerkschaft Verdi einen Tarifvertrag aushandeln soll. In dem Verband sind bislang aber nur wenige Pflegeanbieter wie etwa der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Volkssolidarität organisiert. Private Pflegeunternehmen sind praktisch nicht vertreten. Auch keine kirchlichen Pflegeanbieter. Letztere haben ein vom Grundgesetz geschütztes Selbstbestimmungsrecht. Nach dem Gesetzentwurf sollen sie aber in das Tarifverfahren eingebunden werden. Die Erstreckung eines Tarifvertrages auf die gesamte Branche ist von ihrer Zustimmung abhängig.

Wie sind die Reaktionen?

Der Arbeitgeberverband privater Pfleganbieter (bpa) lief am Mittwoch Sturm gegen das Gesetz. Es sei überflüssig und rückwärtsgewandt, so der Tenor. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sah in dem Vorhaben einen Angriff auf die Tarifvertragsautonomie. Dagegen meinte der Präsident des deutschen Pflegerates, Franz Wagner, der Gesetzentwurf sei sinnvoll, richtig und wichtig. „Denn wenn die Vergütung nicht deutlich besser wird, laufen alle anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation letztlich ins Leere“, so Wagner gegenüber unserer Redaktion. Grundsätzlich sei ein Tarifvertrag dafür der bessere Weg als die Festlegung von Mindestlöhnen. „Eine Lohnuntergrenze differenziert zu wenig, weshalb sie für viele Fachkräfte, die bereits etwas mehr verdienen, keine Wirkung entfaltet“, erläuterte der Experte.

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