Arbeitsrecht Arbeitgeber muss Überstunden nicht immer bezahlen

Düsseldorf · Ein Arbeitgeber ist nicht immer zur Vergütung von Überstunden verpflichtet. Darauf macht der Bund-Verlag aufmerksam. Arbeiten Beschäftigte mehr als vorgesehen, muss für Überstunden nur dann gezahlt werden, wenn Regelungen im Arbeits- und Tarifvertrag die Mehrarbeit zulassen und der Arbeitgeber sie veranlasst hat.

Das Unternehmen müsse sich eine Überstunden-Vergütung nicht aufdrängen lassen. Sei die Arbeitslast nur mit Überstunden zu schaffen, müsse der Arbeitnehmer den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass diese Mehrarbeit anfalle.

(dpa)
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